Inhalte
Dieses Online-Seminar behandelt die aktuellen Entwicklungen im Bereich der gesetzIichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung. Es werden in einer Kurzdarstellung die Neuregelungen im Bereich der GRV und anstehende Reformbemühungen besprochen. In kompakter Form werden daneben die Neuerungen im Steuer-, Bilanzund Sozialversicherungrecht der bAV vermittelt. Praxisnah werden neue Gestaltungsmöglichkeiten sowie Trends in der bAV besprochen.
- Aktuelles zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Neuerungen in der Bilanzierung
- Steuerrechtliche Neuerungen (Urteile, BMF-Schreiben,...)
- Neuerungen im Sozialversicherungsrecht
Seminarziel
Mit dem Online-Seminar sollen die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der bAV gebracht werden. Im Themenbereich bAV liegt der Schwerpunkt auf den aktuellen Entwicklungen und der Rechtsprechung im Bereich des Steuerrechts. Des Weiteren werden Tipps und Trends besprochen und den Teilnehmern so Werkzeuge an die Hand gegeben, die bAV Beratung auf dem aktuellen Wissensstand zu leisten.
Trainer
Christian Heunemann und Ulrich Beeger, Spezialisten des Industrie-Pensions-Verein e. V. aus dem Bereich Altersvorsorge
Methode
Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Organisatorische Inhalte
Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt. Das Online-Seminar ist kostenfrei.
Bildungszeit
Die IPV-Akademie ist akkreditierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“. Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie bis zu 60 Minuten Bildungszeit. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach den Vorgaben der IDD-Richtlinie nicht aus.