Inhalte
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie und der damit verbundenen deutlichen Einschränkung des Wirtschaftslebens nehmen viele Unternehmen das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit in Anspruch. In dem kurzfristig ins Programm aufgenommenen Online-Seminar wird neben den Rahmenbedingungen der Kurzarbeit auch Wissen über die Auswirkungen der Kurzarbeit auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) und insbesondere die Entgeltumwandlung vermittelt. Es werden Handlungsoptionen und deren Umsetzungsmöglichkeiten erläutert.
Seminarziel
Das Online-Seminar vermittelt den Teilnehmern Grundwissen über die Regelungen zur Kurzarbeit. Die Teilnehmer lernen anhand von Berechnungsbeispielen die Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes kennen. Die Teilnehmer wissen, ob und welche Änderungen an der bAV im Zusammenhang mit der Kurzarbeit vorgenommen werden können und sind in der Lage Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Kurzarbeit auf die bAV zu informieren. Zudem kennen die Teilnehmer die versicherungsvertraglichen Handlungsoptionen und deren Umsetzungsmöglichkeiten.
Trainer
Peter Lucke, Spezialist aus dem Bereich Altersvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e. V. (IPV).
Methode
Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Organisatorische Inhalte
Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt. Das Webinar ist kostenfrei.
Bildungszeit
Die IPV-Akademie ist akkreditierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“. Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie bis zu 60 Minuten Bildungszeit. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach den Vorgaben der IDD-Richtlinie nicht aus.