Inhalte
Am 26. September 2021 fand die Bundestagswahl statt. In diesem Seminar werden wir die neue Regierungsbildung und deren Koalitionsvertrag in ihrer Bedeutung für die Gesundheitspolitik der 20. Legislaturperiode vorstellen und bewerten.
Das Seminar ist in 2 Teile gegliedert. In einem ersten Teil wird der Koalitionsvertrag in dem Punkt Gesundheit durch den IPV und den PKV-Verband zusammengefasst und vorgestellt. In einem zweiten Teil wird eine Auswahl von Fragen zur Gesundheitspolitik besprochen, welche die Teilnehmer im Vorfeld des Seminartermins schriftlich an den IPV herantragen können. Durch diese Vorgehensweise soll gewährleistet sein, dass in diesem Seminar auf die für die Teilnehmer wichtigen Fragen eingegangen werden kann.
Seminarziel
Mit dem Online-Seminar sollen die Teilnehmer Kenntnisse über den neuen Koalitionsvertrag hinsichtlich der Gesundheitspolitik erwerben. Die Teilnehmer lernen die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Systeme der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung kennen. Sie können gewonnene Erkenntnisse für eine weitere Vernetzung nutzen und in den Beratungsprozess einfließen lassen.
Trainer
Philip Spies, Spezialist aus dem Bereich Alters- und Gesundheitsvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV) und Gastreferent Heiner Kausch, Leiter der Stabsstelle für Parlament und Regierung des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V.
Methode
Online-Seminar (webbsasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Organisatorische Hinweise
Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt. Das Online-Seminar ist für IPV-Mitglieder sowie Mitarbeiter und Angestellte unserer Kooperationspartner kostenfrei.
Bildungszeit
Die IPV-Akademie ist eine akkreditierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative "gut beraten". Für die Teilnahme an dem Online-Seminar erhalten Sie bis zu 60 MINUTEN BILDUNGSZEIT. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach Vorgaben der IDD-Richtlinien nicht aus.