INHALTE
Seit Einführung des Betriebsrentengesetzes im Jahr 1974 existiert auch eine Vorschrift zur Rentenanpassung. Insbesondere für die Durchführungswege Pensionszusage und Unterstützungskasse muss der Arbeitgeber laufende Rentenzahlungen alle drei Jahre mit der Inflationsentwicklung abgleichen und in der Regel auch anpassen (Rentenanpassungsprüfungspflicht gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG).
Diese Vorschrift hat bereits Zeiten mit hoher Inflation durchlebt und überstanden und für unzählige gerichtliche Auseinandersetzungen gesorgt. Der Gesetzgeber hat im Laufe der Zeit durch die Schaffung von Ausnahmen „etwas Druck aus dem Kessel“ genommen. Steuerlich rückstellungsfähig ist die Anpassungsprüfung nach wie vor nicht.
Aus nachvollziehbaren Gründen weichen Arbeitgeber der schwer kalkulierbaren Anpassungsprüfungspflicht gerne aus. Im Seminar werden die Rechte und Pflichten aus der Anpassungsprüfung anhand von Rechtsprechung dargelegt und die Gestaltung moderner Leistungspläne erläutert.
ZIELGRUPPE
IPV-Mitglieder und Angestellte sowie Mitarbeiter der Kooperationspartner; Makler in der Versicherungswirtschaft, Steuerberater, Mitarbeiter von Verbänden sowie Interessierte mit einer bestehenden Mitgliedschaft.
SEMINARZIEL
Mit dem Online-Seminar sollen die Teilnehmer Kenntnisse über die rechtliche Einordnung und die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Anpassungsprüfungspflicht erwerben. Die Teilnehmer lernen die praktischen Auswirkungen von § 16 BetrAVG anhand von Rechtsprechung kennen sowie dessen Ausnahmetatbestände. Sie können Anwendungsmöglichkeiten in den Beratungsprozess einfließen lassen.
METHODE
Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
TRAINER
Ulrich Beeger, N.N., Spezialisten aus dem Bereich Alters- und Gesundheitsvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV)
ORGANISATORISCHE HINWEISE
Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt.
BILDUNGSZEIT
Die IPV-Akademie ist zertifizierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“. Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie bis zu 55 MINUTEN BILDUNGSZEIT.
Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach den Vorgaben der IDD-Richtlinie nicht aus.