Inhalte
Das Online-Seminar gibt den Teilnehmern einen Überblick zu den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten im Bereich der bAV. Der Gesetzgeber fördert die bAV durch steuerliche Anreize. Ein Überblick zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in den fünf Durchführungswegen, aber auch steuerliche Zweifelsfragen und Grauzonen der bAV, stehen auf der Agenda dieses Seminars. Ebenso wie ein Überblick zur sozialversicherungsrechtlichen Verbeitragung von Aufwendungen und Leistungen aus bAV. Praxisnah werden hier die Auswirkungen auf Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie gesetzliche Neuregelungen wie z.B. die Einführung des Förderbeitrags nach § 100 EstG aufbereitet.
/ Steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Rahmen
der bAV
/ Sonderfragen der GGF-Versorgung
/ Aktuelles aus der Finanzverwaltung (BMF), Entwicklung von Rechtsprechung und Gesetzgebung im Steuer-/SV-Recht der bAV
Seminarziel
Das Seminar soll den Teilnehmern einen Überblick zu den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen im Bereich der bAV geben und sie auf den aktuellen Stand bringen. Den Teilnehmern wird zudem praxisgerecht und fallbezogen die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung vorgestellt und mit ihnen über die praxisbezogenen Auswirkungen diskutiert.
Trainer
Ulrich Beeger und Mathias Riebold , Spezialisten aus dem Bereich Altersvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV) bzw. Industrie-Pensions-Management GmbH (IPM)
Methode
Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Organisatorische Hinweise
Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt.
Bildungszeit
Die IPV-Akademie ist akkreditierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“. Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie bis zu 55 MINUTEN BILDUNGSZEIT, falls die Gutschrift nicht über andere Kanäle erfolgt. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer
E-Mail-Adresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach den Vorgaben der IDD-Richtlinie nicht aus.