Inhalte
Die betriebliche Altersversorgung wird zukünftig u.a. aufgrund des akuten Fachkräftemangels und der andauernden Inflation weiter an Bedeutung gewinnen. Das Online-Seminar gibt den Teilnehmern einen Überblick über die Ansprachemöglichkeiten bei Unternehmen in diesem Themenbereich im Jahr 2024. Praxisnah werden z. B. folgende Vertriebsansätze besprochen:
- Fachkräftemangel - Betriebliche Vorsorge
- Mitarbeitende Familienangehörige
- Nachweisgesetz - Versorgungsordnung
- Analyse von Pensionszusagen
- Umwidmung vermögenswirksamer Leistungen
Zielgruppe
IPV-Mitglieder und Angestellte sowie Mitarbeiter der Kooperationspartner; Makler in der Versicherungsbranche, Steuerberater, Mitarbeiter von Verbänden sowie Interessierte mit einer bestehenden Mitgliedschaft.
Seminarziel
Das Online-Seminar soll den Teilnehmern Vertriebsansätze zur Unternehmensansprache im Jahr 2024 im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aufzeigen. Neben theoretischen Ansätzen lernen die Teilnehmer auch Lösungsmöglichkeiten für die Praxis kennen, z.B. den Pensionszusagen-Check.
Methode
Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Organisatorische Hinweise
Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden im Nachgang digital zur Verfügung gestellt. Das Online-Seminar ist für IPV-Mitglieder und MitarbeiterInnen und Angestellte unserer Kooperationspartner kostenfrei.
Trainer
Uwe Ganzleben und Philip Spies, Spezialisten aus dem Bereich Altersvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV)
Bildungszeit
Die IPV-Akademie ist eine akkreditierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative "gut beraten". Für die Teilnahme an dem Online-Seminar erhalten Sie bis zu 55 MINUTEN BILDUNGSZEIT. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertige Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach Vorgaben der IDD-Richtlinien nicht aus.