Inhalte
Die Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) gehört in vielen Betrieben unverändert zur Grundausstattung. Die Generation der GGF mit Pensionszusage kommt langsam aber sicher in das Renteneintrittsalter. Bereits vor Renteneintritt stellen sich abseits von der klassischen Ausfinanzierung oder Auslagerung viele Fragen, die im IPV-Online-Seminar behandelt werden:
Dazu zählt die Möglichkeit, die Betriebsrente aufzuschieben oder vorzeitig zu beziehen. Auch der Umgang mit Rückdeckungsversicherungen und die Fragen nach möglichen Anschlussrückdeckungen und dem Insolvenzschutz zählen dazu. In der Beratung spielt die Variante Kapitalisierung oder Abfindung der Pensionszusage eine erhebliche Rolle. Auch der mittelfristige Fortbestand der Zusage und die Auswirkungen auf die Bilanz sowie insolvenzrechtliche Fragen werden erörtert. Je früher gehandelt wird, desto besser!
Zielgruppe
IPV-Mitglieder und Angestellte sowie Mitarbeiter der Kooperationspartner; Makler in der Versicherungsbranche, Steuerberater, Mitarbeiter von Verbänden sowie Interessierte mit einer bestehenden Mitgliedschaft.
Seminarziel
Das Online-Seminar vermittelt den Teilnehmern Wissen über Vorbereitungsmaßnahmen vor Renteneintritt im Hinblick auf GGF-Pensionszusagen und klärt über den rechtlichen Rahmen von Handlungsoptionen auf. Die Teilnehmer kennen die rechtlichen Auswirkungen bestimmter Konstellationen von Pensionszusagen und lernen verschiedene Handlungsoptionen im Umgang damit kennen.
Methode
Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Trainer
Ulrich Beeger und Peter Lucke, Spezialisten aus dem Bereich Altersvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV)
Bildungszeit
Die IPV-Akademie ist zertifizierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“. Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie bis zu 85 MINUTEN BILDUNGSZEIT. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach den Vorgaben der IDD-Richtlinie nicht aus.