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Dienstag
29
Oktober 2024
verfügbar
10:30 - 11:45 Uhr

Einrichtungs- und Haftungsfragen / Aufklärungs- und Informationspflichten in der bAV

Inhalte

Das Seminar gibt einen Überblick, um eine haftungsarme betriebliche Altersversorgung einzurichten bzw. bei Überprüfung von Versorgungszusagen Gefahren zu beseitigen. Es werden die Anforderungen des Arbeitgebers bei Einrichtung und Beendigung einer bAV in Bezug auf die Aufklärungs- und Informationspflichten aufgezeigt.

  • Aufklärungs- und Informationspflichten des Arbeitgebers
    • bei Erteilung der Versorgungszusage
    • während des Beschäftigungsverhältnissesbei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Pflichten gegenüber Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • Folgen falscher Information
  • Haftung des Arbeitgebers aus Vertrag und Gesetz
    • Einstandspflicht des Abeitgebers § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG
    • Rechtsbegründungsakte und Haftungsrisiken im Detail
  • Rechtsprechung zur Haftung
    • § 16 BetrAVG und Übertragung nach § 4 BetrAVG
    • Deckungslücken und Treuhänderklausel
    • Versicherungsvertragliches Verfahren
    • Zillmerung (Exkurs: § 100 EStG)
  • Nichtbeachtung Tarifvertrag

Zielgruppe

Vertreter und Makler in der Versicherungswirtschaft mit bAV-Kenntnissen sowie Fach- und Steuerberater.

Seminarziel

Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Systematik der Informationspflichten. Sie können arbeitsrechtliche Grundlagen, die Einordnung durch die Rechtsprechung und Risiken bewerten. Sie erhalten ebenso einen Überblick zu den Einrichtungs- und Haftungsfragen in der bAV.

Methode

Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die theoretischen Grundlagen werden anhand einer Präsentation und Fallbeispielen aufgezeigt.

Trainer

Klaus Decker und Frank Golfels, Spezialisten aus dem Bereich Altersvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV)

Bildungszeit

Die IPV-Akademie ist zertifizierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“. Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie bis zu 70 MINUTEN BILDUNGSZEIT. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer mit Mail-Adresse und Namen identifizieren können. Eine telefonische Teilnahme reicht nach IDD-Richtlinie nicht aus.

Organisatorische Hinweise

Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt.

Bildungszeit

70 Weiterbildungsminuten
70
Info
gut beraten

Die IPV-Akademie ist akkreditierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“.Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie {{WBP}} Weiterbildungsminuten.

Veranstaltungsort

Online-Seminar

Trainer

Ansprechpartner
Klaus Decker
Klaus DeckerMitarbeiter des Verbands- und Unternehmens-Service
Tel.
04454 9799377
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04454 9799379
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Frank GolfelsBeratung
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