Inhalte
Mit vorangegangenen Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung wurden starre Grenzen bei dem Zusammenspiel von Altersrente und Weiterbeschäftigung aufgeweicht. Bei einer entsprechender Anzahl an Versicherungsjahren und flexibleren Hinzuverdienstmöglichkeiten, konnte der Beginn einer Altersrente bereits individueller gestaltet werden. Nun ist der Bezug einer Rente während einer weiterlaufenden Beschäftigung sogar uneingeschränkt möglich. Dieses Online-Seminar befasst sich mit den gegenseitigen Voraussetzungen und Auswirkungen des Eintritts in die Rente und einer weiteren Beschäftigung, insbesondere im steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich. Es wird gezeigt, wie sich Rentenkürzungen aufgrund eines frühzeitigen Bezuges vermeiden lassen und auch, wie sich eine Rente bei einem hinausgezögerten Beginn erhöhen kann. Dabei werden verschiedene Szenarien, wie beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung, durch Berechnungen dargestellt.
Zielgruppe
Persönliche Mitglieder des IPV, Vertreter und Makler in der Versicherungswirtschaft, Steuerberater, Mitarbeiter von Verbänden
Seminarziel
Mit dem Seminar werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, die Voraussetzungen für einen Renteneintritt bei fortlaufender beruflicher Tätigkeit zu benennen. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, wie sich eine weitere Beschäftigung nach Beginn der Rente sowohl auf ihre Höhe als auch auf die Besteuerung auswirkt.
Methode
Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Organisatorische Hinweise
Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt.
Trainer
Robert Reich und Peter Wilken, Spezialisten aus dem Bereich Altersvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV)
Bildungszeit
Die IPV-Akademie ist zertifizierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“. Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie bis zu 55 MINUTEN BILDUNGSZEIT. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach den Vorgaben der IDD-Richtlinie nicht aus.