Industrie-Pensions-Verein e. V.
Partner von BDI und BDA
Telefon: 030 206 732-0
Telefax: 030 206 732-333
E-Mail: info@ipv.de
Hauptsitz
Industrie-Pensions-Verein e. V.
Niederwallstraße 10, 10117 Berlin
E-Mail: info@ipv.de
Verbands- &
Unternehmens-Service
Friedrich-Ebert-Str. 1
40210 Düsseldorf
/ Aufnahmeantrag
Profitieren Sie von einer IPV-Mitgliedschaft!
Seit mehr als 85 Jahren bietet der Industrie-Pensions-Verein e. V. (IPV) seinen inzwischen über 398.000 Mitgliedern eine individuelle und neutrale Beratung bei Versorgungsfragen sowie attraktive finanzielle Vorteile.
Der IPV-Mitgliedsbeitrag beträgt 12 EUR im Jahr. Eine zusätzliche Mitgliedschaft im Industrie-Pensions-Management e. V. (IPM) - nur in Verbindung mit IPV - ist kostenfrei.
Wer kann Mitglied werden?
1. Persönliche Mitgliedschaft
- Inhaber (Gesellschafter/in, Gesellschafter-Geschäftsführer/in)
- Führungskraft (Geschäftsführer/in, Prokurist/in, Handlungsbevollmächtigte/r, Gruppen- Abteilungsleiter/in, Akademiker/in, Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, sonstige leitende Person)
2. Firmenmitgliedschaft
- Industrielles Unternehmen/Organisation
- Unternehmen mit industrienahen Dienstleistungen (Datenverarbeitung, Softwareentwicklung - Lagerhaltung, Transport, Entsorgung - Forschung und Entwicklung - Arbeitsvermittlung, Vermietung, Leasing - Konstruktion, Design, Technische Planung - Dokumentation, Weiterbildung - Beratung, Marktforschung, Werbung - Ausstellungs- und Messewesen, Bewachung - Wartung, Reparatur, Montage - sonstige industrienahe Dienstleistung).
Hinweise zur Mitgliedschaft
1. Private Altersvorsorge
Es ist die Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person erforderlich.
2. Betriebliche Altersvorsorge
Es ist die Mitgliedschaft des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers erforderlich.
Zusatz für Punkt 1. und 2.
- Private Versicherungsverträge können nicht unter einer Arbeitgebermitgliedschaft geführt werden. Ausnahme: Arbeitgeberorientierte Riesterverträge nach § 10 a Einkommenssteuergesetz.
- Voraussetzungen für IPV/IPM-Konditionen
Die Gesamtversicherungssumme muss mindestens 25.000 EUR (Gesamtjahresrente ohne Zusatzrente mindestens 2.500 EUR) betragen, davon mindestens 15.000 EUR auf das Leben des IPV-Mitgliedes. Für die erforderlichen Mindestsummen bei IPM-Konditionen gelten die besonderen Voraussetzungen der Lebensversicherer.
3. Private Krankenversicherung
Es ist die Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers erforderlich.
4. Fonds
Der Fondsanteilinhaber oder dessen Ehegatte wird Mitglied.
5. Angehörigenregelung
Unter einer persönlichen Mitgliedschaft können alle Versicherungen und Fonds der Ehe-/Lebenspartner und der Kinder - solange Kindergeldanspruch besteht - geführt werden.
Wichtige Leistungen unseres Vereins
- Unterstützung durch die Hilfseinrichtungen
- Angebote zur Gesundheitsvorsorge
- Buchungsservice für Hotels zu Sonderkonditionen
- Hilfe für das Leben im Alter

