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/ Gut versorgt auch im Pflegefall mit der Pflegezusatzversicherung

Pflegeversicherung

Die Lebenserwartung in Deutschland und der Hilfebedarf der älteren Generation steigt. Geschwister, Kinder oder Enkel sind durch Beruf, Familie oder eine räumliche Distanz häufig nicht in der Lage, im Pflegefall uneingeschränkt Hilfe zu leisten. Der Pflegebedürftige ist auf professionelle, kostspielige fremde Hilfe angewiesen. Die durchschnittlichen Kosten für einen stationären Pflegeplatz betragen ca. 3.300 EUR monatlich.

Dies stellt ältere aber auch junge Menschen, die unerwartet zu einem Pflegefall werden, vor eine finanzielle Herausforderung. Die Kosten für professionelle Hilfe wie Reinigung, Hausarbeit und Pflege sind mit dem gesetzlichen Pflegegeld bei weitem nicht abgedeckt. Die Ersparnisse reichen oftmals nicht aus, so dass das Wohneigentum veräußert werden muss und ggf. auch Angehörige zum Unterhalt verpflichtet werden können. Erst wenn alle finanziellen Mittel ausgeschöpft sind, können die Restkosten durch die Sozialhilfe abgedeckt werden.

Welche Leistungen können Sie aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bzw. privaten Pflegepflichtversicherung erwarten?

seit 01.01.2010

ab 01.01.2012

Pflegegeld

Pflegestufe I

225 €

235 €

Pflegestufe II

430 €

440 €

Pflegestufe III

685 €

700 €

Sachleistungen in der ambulanten Pflege

Pflegestufe I

440 €

450 €

Pflegestufe II

1.040 €

1.100 €

Pflegestufe III

1.510 €

1.550 €

Härtefälle

1.918 €

1.918 €

Sachleistungen in der stationären Pflege

Pflegestufe I

1.023 €

1.023 €

Pflegestufe II

1.279 €

1.279 €

Pflegestufe III

1.510 €

1.550 €

Pflegestufe III
Härtefälle


1.825 €


1.918 €

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wurde 1995 Bestandteil der sozialen Absicherung und bietet dem Pflegebedürftigen - trotz der Pflegereform, die zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist - nur einen Grundschutz für die ambulante und stationäre Pflege. Art und Umfang der Leistungen sind dabei genau vom Gesetzgeber festgelegt worden.

Die Pflegepflichtversicherung umfasst Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Art der Pflege. Der Grad der Pflegebedürftigkeit staffelt sich in Pflegestufen.

Der Pflegestufe I sind die Pflegebedürftigen zuzuordnen, die erheblich pflegebedürftig sind. Pflegebedürftige der Pflegestufe II sind schwer pflegebedürftig und Pflegebedürftige der Pflegestufe III sind schwerstpflegebedürftig.

Neben den Pflegestufen gibt es die Zusätzlichen Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 45a,b SGB XI). Anspruchsberechtigt sind Personen, die an einer Demenz oder ähnlichen Erkrankungen leiden und dadurch ein erhöhtes Maß an Beaufsichtigung und Betreuung benötigen.

Ob und in welcher Höhe eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird durch einen medizinischen Dienst im Rahmen einer Begutachtung festgestellt. Bei der Begutachtung wird der Wohnbereich in den individuellen Pflegeplan mit einbezogen. Die ambulante häusliche Pflege hat immer Vorrang. Nachrangig und als Ergänzung der häuslichen Pflege kann sich auch ein Anspruch auf teilstationäre Pflege in Form von Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege ergeben. Sollte eine solche Pflege nicht möglich sein, wird als letzte Möglichkeit die Unterbringung in einem stationären Pflegeheim geprüft.

Die Pflegepflichtversicherung zahlt bei schwerster Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) und Unterbringung im Heim maximal bis zu 1.510 EUR für einen Pflegeplatz - und das auch nur für die reinen Pflegekosten! Unterkunft und Verpflegung müssen in jedem Fall vom Heimbewohner selbst gezahlt werden! Nur in seltenen Ausnahmefällen und bei außergewöhnlichen Härten werden auch Leistungen bis zu 1.918 EUR übernommen.

 

Beispiel

Die monatlichen Pflegekosten setzen sich wie folgt zusammen:

Unterkunft/Verpflegung
inkl. Pflege gesamt


3.300 EUR

maximale Leistung aus PV

1.510 EUR

monatlicher Eigenanteil

1.790 EUR

Der Pflegebedürftige und ggf. dessen Angehörige können zur Finanzierung der restlichen Kosten herangezogen werden.

Die Pflege-Zusatzversicherung - gut versorgt im Pflegefall

Um das finanzielle Risiko und die mögliche Unterhaltsverpflichtung der Angehörigen zu beschränken, ist eine Pflege-Zusatzversicherung unerlässlich.

Abhängig vom Versicherer werden Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherungen angeboten.

Die Pflegetagegeldversicherung
Bei dieser Versicherungsform erhalten Sie im Falle der Pflegebedürftigkeit ein Pflegetagegeld. Wie hoch dieses Pflegetagegeld sein soll, legen Sie bei Abschluss der Versicherung selber fest. Einige Versicherer bieten auch Tarife an, die nur ein Tagegeld für die Pflegestufe III versichern.

Die Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung knüpft an die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung an. Es werden Kosten übernommen, die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung verbleiben.

Tipp 1

Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist nötig, um den finanziellen Mehraufwand zu finanzieren und um zu vermeiden, dass Angehörige zum Unterhalt herangezogen werden. Eine Pflegezusatzversicherung sollte deshalb stets zum Versicherungsschutz dazugehören.

Tipp 2

Pflegeberatung

Der Beratungsbedarf ist groß, wenn eine Person zum Pflegefall wird - sowohl für die Betroffenen als auch für die Angehörigen. Oft stellen sich Fragen z. B. zu Ansprüchen aus der Pflegepflichtversicherung oder zur Finanzierung der Pflege.

Für diese Pflegeberatung hat der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) im Jahr 2009 eine eigene Gesellschaft gegründet. Die kostenfreie telefonische Pflegeberatung übernimmt die Compass Pflegeberatung GmbH für alle Ratsuchenden. Im Anschluss an die telefonische Beratung kann auf Wunsch eine häusliche Beratung durch einen qualifizierten Pflegeberater erfolgen. Die aufsuchende Pflegeberatung ist ausschließlich eine Leistung für Privatversicherte.

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite
http://www.compass-pflegeberatung.de oder unter der kostenlosen Tel.-Nr. 0800 1018800.

 

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