
IPV-Report Der Familienbetrieb
Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie bei Freiberuflern, Ärzten, Architekten u. ä. arbeiten oft enge Familienangehörige mit. Sie sind eine wichtige Stütze für den Unternehmensinhaber und sichern durch ihr Engagement eine erfolgreiche wirtschaftliche Existenz des Betriebes (Familienbetrieb).
Auch im Hinblick auf die Generationennachfolge lohnt es sich, Angehörige schon im Vorfeld im Betrieb zu beschäftigen. Deshalb ist es umso wichtiger, das Arbeitsverhältnis so zu gestalten, dass der mitarbeitende Angehörige steuer- und sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer anerkannt wird. So können die Vorteile des Betriebsausgabenabzugs vom Betrieb genutzt werden und gleichzeitig stehen dem Familienangehörigen die Wege der gesetzlichen, betrieblichen und geförderten privaten Altersversorgung offen. Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob der mitarbeitende Angehörige gleichzeitig Mitunternehmer ist oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Hierbei zählt nicht, wie der Anstellungsvertrag arbeitsrechtlich gestaltet ist, sondern wie er tatsächlich umgesetzt und gelebt wird.