Eine Patientenverfügung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer selbstbestimmten medizinischen Vorsorge. Doch die Vielzahl an rechtlichen Aspekten, potenziellen Situationen und persönlichen Entscheidungsmöglichkeiten kann leicht überfordernd wirken. Der IPV bietet Ihnen deshalb nicht nur fundierte Informationen, sondern auch persönliche Beratung, um die richtige Entscheidung für die eigene Vorsorge treffen zu können.
Mit unserem umfassenden Service stehen wir Ihnen bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Patientenverfügung zur Seite. Es ist unser Ziel, dass Ihre Wünsche klar und rechtssicher formuliert werden.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit, sich für Sie selbst und Ihre Angehörigen frühzeitig abzusichern und Ihren Willen festzuhalten – ganz nach Ihrer persönlichen Überzeugung, denn der IPV ist Ihr verlässlicher Partner für eine transparente und verantwortungsbewusste Vorsorge. Bereits für 12 Euro Jahresbeitrag.
Unser Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Angehörigen über Ihre Patientenverfügung – und legen Sie klar fest, wo sie aufbewahrt wird. Nur so kann sie im Notfall auch tatsächlich berücksichtigt werden.
Der inhaltliche Kern jeder Patientenverfügung ist die Beschreibung konkreter medizinischer Situationen sowie die Festlegung dann gewünschter oder abgelehnter Maßnahmen. Hier geht es darum, den eigenen Willen so eindeutig wie möglich zu formulieren, damit im Ernstfall keine Interpretationsspielräume entstehen.
Ergänzend sollten persönliche Wertvorstellungen und Lebensanschauungen erläutert werden – zum Beispiel:
Wichtig ist, dass die Verfügung nicht nur medizinische Szenarien benennt, sondern auch die dahinterliegenden ethischen Haltungen deutlich macht.
Ein gutes Muster oder eine Vorlage bietet daher mehr als nur Ankreuzoptionen – es stellt Raum für eigene Formulierungen bereit. Nur so wird der Wille in seiner Tiefe nachvollziehbar und für Dritte im Ernstfall umsetzbar.
Die Patientenverfügung muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen: Sie muss schriftlich vorliegen, vom Verfassenden eigenhändig unterschrieben und konkret formuliert sein. Allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nicht leiden“ sind nicht ausreichend – stattdessen sollten konkrete Behandlungssituationen und die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen benannt werden.
Ebenso wichtig ist die eindeutige Identifizierbarkeit der erklärenden Person, in der Regel durch Nennung des vollständigen Namens, Geburtsdatums und aktueller Adresse. Zusätzlich sollte das Dokument mit einem Datum versehen sein, das die Aktualität der Erklärung belegt.
Die Patientenverfügung ist ein rechtlich anerkanntes Dokument, mit dem eine volljährige Person im Voraus festlegt, ob und wie sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchte – insbesondere dann, wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. Grundlage sind §§ 1827 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der das Selbstbestimmungsrecht in medizinischen Grenzsituationen ausdrücklich schützt.2
Die zentrale Idee: Patienten können für den Fall schwerer Erkrankungen oder Unfälle, die mit Bewusstlosigkeit oder fehlender Einwilligungsfähigkeit einhergehen, vorab ihren Willen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzbehandlung oder künstlicher Ernährung äußern. Dies verschafft nicht nur Ärzten, sondern auch Angehörigen Klarheit und Sicherheit.
Eine notarielle Beglaubigung oder ärztliche Mitzeichnung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch kann es sinnvoll sein, eine juristische oder medizinische Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der eigene Wille eindeutig und rechtskonform formuliert ist. Eine solche Beratung steht Ihnen zum Beispiel durch den IPV zur Verfügung. Auch handschriftliche Verfügungen oder solche, die mithilfe eines Internetformulars erstellt wurden, sind grundsätzlich gültig, sofern sie die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen.
Empfohlen wird außerdem, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen – etwa alle zwei Jahre – und mit einer neuen Unterschrift sowie einem aktualisierten Datum zu versehen. So signalisiert man, dass der Inhalt weiterhin dem eigenen Willen entspricht.
Eine rechtswirksam verfasste Patientenverfügung ist für Ärzte grundsätzlich bindend. Das bedeutet: Liegt eine gültige Verfügung vor, sind die dort festgelegten Wünsche bezüglich bestimmter medizinischer Maßnahmen – etwa zur künstlichen Ernährung, Wiederbelebung oder Schmerzbehandlung – umzusetzen. Dieses Prinzip ist fest im Bürgerlichen Gesetzbuch (§1827 BGB) verankert.
Im Ernstfall prüfen behandelnde Ärzte gemeinsam mit Angehörigen oder Bevollmächtigten, ob die Verfügung zur aktuellen medizinischen Situation passt. Kann der in der Patientenverfügung festgelegte Wille eindeutig auf den konkreten Fall angewendet werden, ist dieser zu respektieren – selbst dann, wenn dadurch nicht alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person steht im Vordergrund.
Viele Menschen suchen im Internet nach schnellen Lösungen, um ihre Patientenverfügung zu erstellen – etwa in Form eines PDF-Vordrucks, ausfüllbarer Formulare oder kostenloser Vorlagen. Grundsätzlich ist gegen diese Hilfestellung nichts einzuwenden, doch es gilt: Nicht jede Vorlage genügt den rechtlichen Anforderungen oder passt zur persönlichen Situation. Außerdem bieten standardisierte Ankreuzformulare oft keine ausreichende Tiefe, um komplexe medizinische Situationen differenziert zu erfassen.
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Wer beim Erstellen einer Patientenverfügung unsicher ist, kann sich an verschiedene Stellen wenden, die fundierte Hilfe anbieten. Der IPV bietet Ihnen online ein entsprechendes, umfassendes und rechtssicheres Beratungsangebot. Hausärzte sind eine weitere Anlaufstelle, sie können medizinische Inhalte verständlich erklären und bei der Formulierung konkreter Szenarien unterstützen,
Auch Betreuungsvereine, Hospizdienste und die Verbraucherzentrale bieten professionelle Unterstützung an – teils in Form von Einzelberatungen, teils über Infoveranstaltungen oder Online-Hilfen. Einige Einrichtungen stellen sogar qualifizierte Berater bereit, die beim Ausfüllen der Verfügung helfen.
Unser Fazit: Sich gut zu informieren, ist der erste Schritt zu einer selbstbestimmten Vorsorge. Nutzen Sie die offiziellen Angebote, aber vergessen Sie dabei nicht: Ihre Patientenverfügung sollte so individuell sein wie Sie selbst.
Die Erstellung einer Patientenverfügung selbst verursacht keine Kosten. Wer sich jedoch ärztlich beraten lässt – etwa zur medizinischen Einschätzung bestimmter Maßnahmen – kann mit Beratungskosten rechnen. Diese liegen je nach Aufwand meist zwischen 50 und 150 Euro.
Außer beim IPV erhalten Sie eine Beratung bei Hausärzten, Betreuungsvereinen, Hospizdiensten sowie spezialisierten Beratungsstellen. Auch viele Gemeinden stellen Informationsmaterial zur Verfügung oder organisieren Vorsorgeveranstaltungen.
Als besonders verlässlich gilt die Muster-Patientenverfügung des Bundesministeriums der Justiz. Sie ist kostenlos als PDF erhältlich und bietet hilfreiche Textbausteine sowie Erklärungen. Auch das Online-Formular der Verbraucherzentrale bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Auswahl und liefert neben einer PDF auch eine Datei, die mit einem Textverarbeitungsprogramm weiterbearbeitet werden kann. Wichtig bleibt: Nur individuell angepasste Verfügungen sind im Ernstfall wirklich wirksam und eine entsprechende Beratung durch Experten bietet zusätzliche Sicherheit.
Konkrete Angaben zu Behandlungssituationen, medizinischen Maßnahmen, persönliche Wertvorstellungen, das aktuelle Datum sowie die eigenhändige Unterschrift. Optional können Hinweise auf ergänzende Dokumente (z. B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) aufgenommen werden.
Die Patientenverfügung ist abzugrenzen von der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Während die Patientenverfügung medizinische Entscheidungen im engeren Sinne regelt, bestimmt die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson, die im Ernstfall rechtsverbindlich für die betroffene Person handeln darf. Die Betreuungsverfügung hingegen benennt eine Wunschperson für den Fall, dass ein Gericht eine Betreuung anordnet.
Da die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung jeweils unterschiedliche, aber eng miteinander verknüpfte Aspekte der Vorsorge abdecken, ist es sinnvoll, sie aufeinander abzustimmen und gemeinsam aufzubewahren. Alle drei Dokumente können in einer Vorsorgemappe zusammengefasst werden, um die Handlungsfähigkeit von Ärzten und Angehörigen im Ernstfall sicherzustellen.
1BMJ. (1. Juni 2023). “ Patientenverfügung „. [online] Verfügbar unter:
https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html
2BMJ. (o. J.). „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1827 Patientenverfügung; Behandlungswünsche oder mutmaßlicher Wille des Betreuten“. [online] Verfügbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1827.html
3Verbraucherzentrale. (o. J.). „Selbstbestimmt – Patientenverfügung online erstellen und vorsorgen“. [online] Verfügbar unter:
https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online
4Ratgeber-Verbraucherzentrale. (o. J.). „Patientenverfügung: Checklisten, Musterformulare, Textbausteine“. [online] Verfügbar unter:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/formulare-checklisten/patientenverf%C3%BCgung-durchdachte-vorsorge-selbst-bestimmt-46006710
5Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister. (o. J.). „Inhalt der Registrierung – Im Register wird der wesentliche Inhalt der Vorsorgeverfügung/en erfasst“. [online] Verfügbar unter:
https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/inhalt-der-registrierung
6BMJ. (17. September 2021). „Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung als PDF“. [online] Verfügbar unter:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.html?nn=17634
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