Vorteile & Tipps vom IPV
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wirkungsvolles Instrument, um finanzielle Sicherheit im Ruhestand aufzubauen, vorausgesetzt, sie wird sinnvoll genutzt. Ihre Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: steuerliche Entlastung in der Ansparphase, ein gesetzlich verpflichtender Arbeitgeberzuschuss und langfristiger Kapitalaufbau mit Zinseszinseffekt.1 Hierzu gilt es, persönliche Fragen zu klären: Passt das Modell zu meiner Lebenssituation? Wie wirken sich Steuern und Sozialabgaben in der Auszahlungsphase aus? Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel?
Bei diesen und ähnlichen Fragen steht Ihnen der IPV mit fundiertem Wissen, unabhängiger Beratung und einem klaren Blick auf Ihre eigenen Rahmenbedingungen zur Seite.
Die betriebliche Altersversorgung ist ein bewährtes Mittel, um direkt über den Arbeitgeber und noch dazu steuerlich gefördert für das Alter vorzusorgen. Dabei basiert sie heute meist auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung, was bedeutet, dass ein Teil des Bruttogehalts in eine monatliche Altersvorsorge eingezahlt wird, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben entrichtet werden müssen. Erst in der Auszahlungsphase, also im Ruhestand, wird die Betriebsrente im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung mit Abgaben belegt.3
Rechtlich verankert ist die bAV im Betriebsrentengesetz (BetrAVG), die steuerlich Förderung wesentlich in § 3 Nr. 63 EStG. Demnach dürfen Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts steuerfrei in eine Direktversicherung oder ein vergleichbares Modell investieren und Arbeitgeber sind in diesem Kontext seit 2022 verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zu leisten, sofern sie durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Besonders bei mittlerem Einkommen & langer Betriebszugehörigkeit. Steuer- und sozialabgabenfrei in der Ansparphase, verpflichtender Arbeitgeberzuschussbei Sparen durch den Arbeitnehmer.
Eingeschränkter Zugriff, Rentenzahlung ist später zu versteuern, teils Kürzung der gesetzlichen Rente, KV- und PV-Beiträge auf die Rentenzahlung.
Beiträge meist steuerfrei, spätere Rente aber voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
Ja, unter bestimmten Bedingungen als Kapitalleistung oder verrentet. Dies ist aber steuerpflichtig!
Seit 2022 verpflichtend: mind. 15 % des umgewandelten Entgelts, sofern Sozialversicherungsersparnis entsteht.
Ja. Beiträge zur bAV sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei. So reduziert sich der Nettoaufwand während der Ansparphase erheblich.
Ja, z. B. durch reduzierte Lohnnebenkosten, gesteigerte Mitarbeiterbindung und einen Imagegewinn als sozial engagierter Betrieb.
Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, was Teilzeitkräfte und Auszubildende einschließt. Äußern diese den Wunsch nach einer entsprechenden Vorsorge ist der Arbeitgeber verpflichtet, dies zu ermöglichen.
Ob und inwieweit Arbeitnehmer das Angebot dann sinnvollerweise, nutzen, bleibt jedoch von Fall zu Fall verschieden – genau hier unterstützt Sie der IPV mit einer unabhängigen Beratung und verständlichen Informationen.
Der Klassiker unter den Durchführungswegen – unkompliziert, transparent und ideal für kleine bis mittlere Unternehmen.2
Eine versicherungsförmige Lösung mit lebenslanger Rentenzahlung. Beiträge fließen in einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger.
Kapitalmarktnahe Anlageform mit höheren Renditechancen, aber auch mehr Schwankungen. Oft in größeren Unternehmen genutzt.
Flexible Lösung für Führungskräfte oder Besserverdienende. Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei und, wenn nur vom Arbeitgeber finanziert, auch sozialabgabenfrei.
Der Arbeitgeber verspricht die spätere Leistung direkt. Vor allem in großen Unternehmen verbreitet, mit bilanziellen Auswirkungen.
Werden Sie Mitglied, der IPV berät Sie umfassend und rechtssicher zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge und vielen anderen Themen.
Ja. Die betriebliche Altersvorsorge unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während der Ansparphase sparen Sie Steuern, später wird die Rente jedoch als Einkommen versteuert.
Da der umgewandelte Betrag nicht mehr dem sozialversicherungspflichtigen Gehalt zugerechnet wird, können sich, je nach Höhe und Dauer, geringe Abzüge bei den gesetzlichen Rentenansprüchen ergeben.
Eine klassische Kündigung ist meist nicht möglich. Sie können den Vertrag aber beitragsfrei stellen oder, bei bestimmten Durchführungswegen, privat fortführen oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen.
Beide gehören zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Während die Direktversicherung über eine Lebensversicherung läuft, ist die Pensionskasse ein selbstständiger Versorgungsträger mit stärker regulierter Anlagepolitik.
Grundsätzlich lohnt sich die bAV bereits ab einem Bruttogehalt von etwa 2.000 bis 2.500 €, da hier die steuerlichen Vorteile und der Arbeitgeberzuschuss spürbare Effekte zeigen. Je höher das Einkommen, desto größer fällt der Nettovorteil bei gleicher Umwandlung aus.
Betriebsrenten unterliegen besonderen Sicherungssystemen. Direktversicherungen und Pensionskassen sind über den Protektor-Sicherungsfonds geschützt. Zusätzlich gibt es den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) für Direktzusagen und Unterstützungskassen.
Der IPV bietet Ihnen online ein umfassendes und rechtssicheres Beratungsangebot.
Profitieren Sie vom zusätzlichen Angebot für unsere Mitglieder.
Informationen zu Mitgliedschaft und einen Mitgliedsantrag finden Sie hier.
1BMJ. (1. Juni 2023). “ Patientenverfügung „. [online] Verfügbar unter:
https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html
2BMJ. (o. J.). „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1827 Patientenverfügung; Behandlungswünsche oder mutmaßlicher Wille des Betreuten“. [online] Verfügbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1827.html
3Verbraucherzentrale. (o. J.). „Selbstbestimmt – Patientenverfügung online erstellen und vorsorgen“. [online] Verfügbar unter:
https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online
4Ratgeber-Verbraucherzentrale. (o. J.). „Patientenverfügung: Checklisten, Musterformulare, Textbausteine“. [online] Verfügbar unter:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/formulare-checklisten/patientenverf%C3%BCgung-durchdachte-vorsorge-selbst-bestimmt-46006710
5Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister. (o. J.). „Inhalt der Registrierung – Im Register wird der wesentliche Inhalt der Vorsorgeverfügung/en erfasst“. [online] Verfügbar unter:
https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/inhalt-der-registrierung
6BMJ. (17. September 2021). „Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung als PDF“. [online] Verfügbar unter:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.html?nn=17634
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