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Hochrechnung des Arbeitsentgeltes vor Rentenbeginn

Artikel aus dem IPV-Journal online 01-2018

Ein Rentenanwärter kann im Zusammenhang seines Antrages auf Altersrente entscheiden, ob eine Hochrechnung seines Arbeitsverdienstes erfolgen soll. Sein Arbeitgeber meldet dann gesondert seinen zurückliegenden Arbeitsverdienst bis zu drei Monate vor Arbeitsende. Andernfalls erfolgt die Meldung nach Beendigung der Tätigkeit. Dies kann unterschiedliche Folgen auf die Höhe der gesetzlichen Altersrente haben.

Pro

  • Schnellere Erstellung des Rentenbescheides durch gesonderte elektronische Meldung
  • Möglichst nahtloser Übergang zwischen Erwerbsleben und Rentenbeginn; „normale“ Entgeltmeldung dauert bis zu sechs Wochen
  • Bei Änderung oder Wegfall des Arbeitsentgeltes im Hochrechnungszeitraum bleibt es beim hochgerechneten Entgelt
    Gestaltungsspielraum für den Antragsteller, um beispielsweise Sonderzahlungen zu berücksichtigen

Contra

  • Gegebenenfalls geringere Rente, wenn das tatsächliche Arbeitseinkommen höher ausfällt als das hochgerechnete Entgelt
  • Keine „automatische“ Neuberechnung der Rente, Änderungen werden erst bei einer neuen Renten berücksichtigt (z. B. Hinterbliebenenrenten)
  • Die Sondermeldung kann auch später als 3 Monate vor Rentenbeginn erfolgen
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