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Deutscher Bundestag - Verabschiedung Altersvorsorgereform
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Altersvorsorgereformgesetz: Die Riesterrente soll 2027 abgelöst werden, auch Selbstständige sollen profitieren

Stand: 25. März 2026

Bestandsverträge bleiben davon unberührt

Die Riesterrente gilt seit langem als zu kompliziert und zu wenig attraktiv. Daher plant die Bundesregierung eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge. Ziel ist ein einfacheres, transparenteres und kostengünstigeres System.

Am 17. Dezember 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf für das Altersvorsorgereformgesetz vorgelegt. Der Gesetzesentwurf wurde grundsätzlich begrüßt, allerdings gab es auch zahlreiche Kritikpunkte. Die schwarz-rote Koalition hat sich nun auf substantielle Nachbesserungen an der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge verständigt.

Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 01.01.2027 in Kraft treten.

 

Kern des neuen Modells Altersvorsorgereform (Riesterrente)

  • Einführung eines Altersvorsorgedepots, das ohne Beitragsgarantie arbeitet und stärker auf Kapitalmarktchancen setzt.
  • Ein Standarddepot soll die Auswahl erleichtern und investiert in zwei feste Fonds mit automatischer Risikoreduzierung zum Ende der Ansparphase. Effektivkosten des Standardproduktes dürfen maximal 1 % betragen.
  • Zusätzlich zu privatwirtschaftlichen Angeboten soll ein „staatliches Standarddepot“ von einem öffentlichen Träger angeboten werden.
  • Garantieprodukte mit 100 % oder 80 % der eingezahlten Beiträge bleiben möglich.
  • Der Zwang zur lebenslangen Verrentung soll wegfallen, eine Auszahlung in Raten (mindestens bis 85) möglich werden.
  • Kosten sinken, da Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit verteilt werden.
  • Neue beitragsabhängige Zulagen ersetzen die bisherigen festen Zulagenbeträge. Die Abhängigkeit vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen wird aufgegeben.
  • Selbstständige werden ebenfalls förderberechtigt.
  • Für jeden eingezahlten Euro gibt es künftig 50 Cent Zulage bis zu einer Einzahlung von 360 EUR pro Jahr. Darüber sind es 25 Cent bis 1.800 EUR im Jahr.
  • Maximal sind damit Eigenbeiträge bis 1.800 EUR pro Jahr förderfähig. Die maximale Grundzulage beträgt 540 EUR (180 EUR plus 360 EUR). Der Mindesteigenbeitrag beträgt 120 EUR
  • Pro kindergeldfähiges Kind erhält ein Elternteil ab einem Eigenbeitrag von 300 EUR im Jahr (25 EUR pro Monat) eine Kinderzulage von 300 EUR zusätzlich.
  • Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 EUR Zulage (Berufseinsteigerbonus).
  • Im Wege der Günstigerprüfung kommt alternativ der Sonderausgabenabzug zum Tragen

 

Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Vergleich zum alten Riesterrenten-System

  • Ohne Kinder: Das neue Modell wäre meist deutlich vorteilhafter.
  • Mit Kindern: Bei niedrigen rentenversicherungspflichtigen Einkommen wäre die „alte“ Riester‑Förderung weiterhin vorteilhaft. Wer sich höhere Eigenbeiträge leisten kann, dürfte mit der neuen Förderung besser „fahren“.

 

Auswirkung auf bestehende Riesterverträge

  • Riesterverträge, die vor Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes abgeschlossen werden, bleiben von der neuen steuerlichen Förderwelt (beitragsabhängige Zulagen) unberührt.
  • Optional soll die neue steuerliche Förderung – für die Zukunft – in Anspruch genommen werden können.
  • Eine Kombination alter und neuer steuerlicher Förderung soll nicht möglich sein. Wer einen Vertrag nach neuem Recht abschließt, muss auch für den Bestandsvertrag die neue Förderung nutzen.

 

Bewertung des neuen Systems

Das neue System setzt stärker auf Renditechancen und richtet sich damit besonders an Menschen mit mittlerem und höherem Einkommen.

Die Möglichkeit von Auszahlplänen erhöht die Flexibilität der Riester-Sparer. Ein Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr birgt jedoch die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Sparer im hohen Alter mit Einkommensverlusten konfrontiert wird – mehr als 40 % aller 65-jährigen Männer und ca. 60 % aller 65-jährigen Frauen erreichen das 85. Lebensjahr.

Personen mit sehr niedrigen Einkommen können im Vergleich zum alten System teilweise an Förderung verlieren. Allerdings halten sich die Nachteile in engen Grenzen. In den meisten Fällen ist die neue Förderung mindestens gleichwertig bzw. oftmals besser als die alte Förderung.

Die Reform schafft weiterhin Ungleichbehandlungen zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge. Ein konsistentes Gesamtkonzept fehlt nach wie vor.

 

 


© IPV Industrie-Pensions-Verein e. V.
Stand: 25. März 2026
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