
Die Riesterrente gilt seit langem als zu kompliziert und zu wenig attraktiv. Daher plant die Bundesregierung eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge. Ziel ist ein einfacheres, transparenteres und kostengünstigeres System.
Am 17. Dezember 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf für das Altersvorsorgereformgesetz vorgelegt. Der Gesetzesentwurf wurde grundsätzlich begrüßt, allerdings gab es auch zahlreiche Kritikpunkte. Die schwarz-rote Koalition hat sich nun auf substantielle Nachbesserungen an der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge verständigt.
Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Das neue System setzt stärker auf Renditechancen und richtet sich damit besonders an Menschen mit mittlerem und höherem Einkommen.
Die Möglichkeit von Auszahlplänen erhöht die Flexibilität der Riester-Sparer. Ein Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr birgt jedoch die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Sparer im hohen Alter mit Einkommensverlusten konfrontiert wird – mehr als 40 % aller 65-jährigen Männer und ca. 60 % aller 65-jährigen Frauen erreichen das 85. Lebensjahr.
Personen mit sehr niedrigen Einkommen können im Vergleich zum alten System teilweise an Förderung verlieren. Allerdings halten sich die Nachteile in engen Grenzen. In den meisten Fällen ist die neue Förderung mindestens gleichwertig bzw. oftmals besser als die alte Förderung.
Die Reform schafft weiterhin Ungleichbehandlungen zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge. Ein konsistentes Gesamtkonzept fehlt nach wie vor.
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