
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit vielen Jahren ein zentrales Instrument, um Beschäftigten eine verlässliche sowie steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Vorsorgemöglichkeit zu bieten. Unter den verschiedenen Durchführungswegen erfreut sich dabei besonders die Direktversicherung einer großen Beliebtheit – und das aus gutem Grund. In kaum einem anderen Modell profitieren Unternehmen wie Beschäftigte gleichermaßen von klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, schlanken Prozessen und vielseitigen Gestaltungsspielräumen.
Im Folgenden möchten wir beleuchten, warum die Direktversicherung zu Recht als Dauerbrenner der bAV gilt und auch nach den Weiterentwicklungen durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) ein zentraler Baustein für Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) bleiben wird.
Einer der wichtigsten Gründe für die große Beliebtheit der Direktversicherung ist ihr unkompliziertes Handling für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Für Arbeitgeber ist diese Form der bAV administrativ leicht einzubinden:
Auch für Arbeitnehmer ist die Direktversicherung verständlich aufgebaut. Sie sehen transparent, welche Beiträge fließen und welche Leistungen garantiert erwartet werden können. Über die jährlichen Standmitteilungen bekommt man zudem eine laufende Rückmeldung, wie sich der Vertrag während der Laufzeit entwickelt. Diese Übersichtlichkeit schafft Vertrauen – ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz beim Arbeitnehmer.
Ein weiterer Pluspunkt ist die Möglichkeit, bei der Direktversicherung über die Alterssicherung hinaus auch weitere Risiken abzusichern. Erste Elemente der Hinterbliebenenabsicherung sind in der Regel bereits enthalten, können bei Bedarf aber stärker gewichtet werden.
Über eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, die Absicherung von Grundfähigkeiten bis hin zu einer Berufsunfähigkeitsrente entsteht so ein ganzheitlicher Schutz, der nicht nur die Altersvorsorge, sondern auch die existenzielle Absicherung bei gesundheitlichen Einschränkungen für die Arbeitnehmer und ihre Angehörigen berücksichtigt.
Viele Versicherer ermöglichen in der bAV darüber hinaus eine vereinfachte Gesundheitsprüfung bei der Absicherung dieser Risiken. So entsteht zusätzlich ein absoluter Mehrwert, der auch von den Mitarbeitern als sehr vorteilhaft wahrgenommen wird.
Seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer (AN) einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehaltes im Rahmen einer Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.
Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber (AG) darüber hinaus verpflichtet, bei Entgeltumwandlung durch ihre Arbeitnehmer im Wege der Direktversicherung (wie auch bei Pensionskasse oder Pensionsfonds) einen Zuschuss zu zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Beide Punkte lassen sich unkompliziert über die Direktversicherung abbilden.
Immer mehr Unternehmen gehen mittlerweile über den Pflichtzuschuss in Höhe von regelmäßig 15 % des Umwandlungsbetrages hinaus und nutzen zusätzliche Arbeitgeber-Zuschüsse oder Arbeitgeber-Beiträge gezielt, um ihre Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte zu erhöhen. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Dotierungsrahmen in Höhe von 338 EUR monatlich (Stand:2026) bietet hier inzwischen einen großzügigen Gestaltungsspielraum für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ein erhöhter Zuschuss steigert die Rendite für Beschäftigte wiederum deutlich, signalisiert Wertschätzung, erhöht die Bindung an das Unternehmen und macht die Direktversicherung in der Wahrnehmung der Arbeitnehmer besonders wertvoll. Und zu guter Letzt: Auch kapitalmarktorientierte Anlageformen lassen sich inzwischen problemlos integrieren. So ist die Direktversicherung in der Lage, für jeden Anlagetypen – von Sicherheit bis Chance – einen passenden Tarif anzubieten.
In Zeiten dynamischer Erwerbsbiografien ist die Flexibilität einer Vorsorge von entscheidender Bedeutung, damit Verträge auch möglichst bis zum Laufzeitende bedient werden. Die Direktversicherung bietet an mehreren Stellen entscheidende Vorteile:
Im Rahmen der flexiblen Beitragsgestaltung können Beiträge je nach Finanzsituation erhöht, reduziert oder zeitweise ausgesetzt werden. Auch Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Bonuszahlungen, lassen sich häufig problemlos integrieren.
Bei einem AG-Wechsel kann der Vertrag in der Regel einfach mitgenommen werden – entweder durch Fortführung beim neuen AG oder durch private Weiterzahlung. Diese Portabilität macht die Direktversicherung besonders attraktiv für Beschäftigte, die ihre Karriere aktiv gestalten möchten oder aus anderen Gründen gezwungen werden, den AG zu wechseln.
Die Änderungen durch das BRSG II zur betrieblichen Altersvorsorge verfolgen im Wesentlichen drei zentrale Ziele:
Konkret ergeben sich daraus wichtige Neuerungen:
Die Neuerungen über das Sozialpartnermodell stehen vielen Unternehmen mangels Tarifbindung bzw. mangels Branchenzugehörigkeit gar nicht zur Verfügung. Dies betrifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen.
Die mit dem BRSG II verfolgten Ziele lassen sich dort im Ergebnis auch mit einer haftungsarmen und chancenorientierten Direktversicherung erzielen. Mit abgesenkten Garantien und dem sehr beliebten Kapitalwahlrecht ist die Direktversicherung obendrein für viele attraktiver als die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell.
Fazit
Die Direktversicherung hat sich aus den genannten Gründen zu einem beliebten Dauerbrenner in der bAV entwickelt. Diesen Status wird sie aus unserer Sicht auch nicht im Zuge der beschlossenen Neuerungen durch das BRSG II verlieren. Mehr noch: Da die bAV sogar stärker in den Fokus gerückt wird, bleibt die Direktversicherung ein bewährter Durchführungsweg. Er kann sowohl in der gewohnten Form als auch mit deutlich abgesenkten Garantien, dem Sozialpartnermodell ähnlich, genutzt und ausgestaltet werden.

Einen ausführlichen und ergänzenden Überblick über Funktionsweise, steuerliche Förderung und Praxisbeispiele zur Direktversicherung bieten wir Ihnen auf unserer Homepage unter: Die Direktversicherung – Der IPV informiert – Industrie-Pensions-Verein
Unseren Mitgliedern, die sich tiefer mit den Grundlagen und den neuen Regelungen der bAV beschäftigen möchten, bieten wir darüber hinaus die Möglichkeit, an folgenden Seminaren des IPV teilzunehmen:
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