
Die Geldanlage in ETFs (Exchange Traded Funds) erfreut sich wachsender Beliebtheit. Dabei handelt es sich in der Regel um börsengehandelte Fonds, die einen Index, eine Branche oder einen Markt abbilden. Bei Anlegern gelten sie als sehr beliebt, weil sie kostengünstig, transparent, breit diversifiziert und flexibel sind. Doch während viele Anleger auf klassische ETF-Sparpläne bei Direktbanken oder Online-Brokern setzen, rückt eine alternative Form zunehmend in den Fokus: Die fondsgebundene Rentenversicherung oder ETF-Rentenversicherung.
Was macht diese Variante attraktiv – und wann lohnt sie sich mehr als ein gewöhnlicher ETF-Sparplan? Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Ein Hauptargument für die fondsgebundene Rentenversicherung ist die günstigere Besteuerung. So muss bei einem klassischen ETF-Sparplan auf Kursgewinne eine Abgeltungssteuer (aktuell 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) gezahlt werden – sowohl bei Verkauf als auch bei Ausschüttungen.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung gelten hingegen unter bestimmten Bedingungen steuerliche Sonderregeln. Läuft die Versicherung mindestens 12 Jahre und erfolgt die Auszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres, so müssen statt üblicherweise 100 Prozent nur 50 Prozent des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz belegt werden. Bei Wahl einer lebenslangen Rente wird dann die monatliche Rente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zur Versteuerung herangezogen. Beispiel: Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren werden lediglich 17 Prozent der Rente mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert.
Bei einem normalen ETF-Sparplan werden jährlich Steuern auf Ausschüttungen fällig. Mit Einführung des Investmentsteuergesetzes 2018 wird die sogenannte Vorabpauschale erhoben. Dabei soll eine jährliche Anlegerbesteuerung in einer pauschal zu ermittelnden Mindesthöhe sichergestellt werden. Grundlage für die Berechnung ist der Basiszins, der jährlich vom BMF neu festgelegt wird und sich an den langfristigen Renditen von Bundesanleihen orientiert.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung hingegen findet die gesamte Vermögensbildung steuerlich ohne Zufluss von Erträgen statt. Erst im Leistungszeitpunkt erfolgt eine Besteuerung. Dadurch, dass keine laufende Abgeltungssteuer und keine Vorabpauschale während der Ansparphase gezahlt werden muss, kann der Zinseszins unverzögert wirken.
Dieser Steuerstundungseffekt kann über Jahrzehnte einen erheblichen Unterschied bei der Endsumme ausmachen.
In den letzten Jahren hat sich in der Tariflandschaft der Versicherer einiges getan. So bieten moderne fondsgebunden Rentenversicherungen ähnlich wie in einem Depot inzwischen häufig Zugang zu vielen kostengünstigen ETFs. Auch bieten sie Möglichkeiten des steuerfreien Fondswechsels, eine Dynamisierung der Beiträge, die Beitragsfreistellung oder der zwischenzeitlichen Entnahme. Einige Versicherer bieten zudem eine obligatorische Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit an, sodass das Sparziel auch im Falle einer BU gesichert ist.
Sofern es individuell sinnvoll erscheint, kann ein entsprechender Versicherungsvertrag unter bestimmten Bedingungen so gestaltet werden, dass das investierte Kapital dem Pfändungsschutz unterliegt und somit vor potenziellen Gläubigern geschützt ist.
Für den Todesfall erlauben Versicherungen die einfache Benennung von Bezugsberechtigten und ermöglichen somit eine individuelle Begünstigung. Das Kapital fällt dann nicht in die Erbmasse, sondern geht direkt an die benannte Person.
Wichtig: Die Auszahlung einer Todesfallleistung aus einer Versicherung ist einkommensteuerfrei. Eine eventuell anfallende Erbschaftssteuer bemisst sich abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und den Freibeträgen.
Der größte Vorteil einer Rentenversicherung: Sie bietet als einziges Produkt eine garantierte lebenslange Rente an und sichert damit das Langlebigkeitsrisiko ab. Wer die wählt, erhält bis zum Lebensende monatliche Auszahlungen – unabhängig davon, wie alt man wird oder wie sich die Märkte entwickeln.
Wer kurzfristig sparen möchte oder maximale Flexibilität sucht, ist mit einem klassischen ETF-Sparplan gut beraten. Ein ETF-Versicherungsvertrag hingegen lohnt sich besonders für:
– mittel- bis langfristige Anleger, die bis zur Rente oder darüber hinaus investieren wollen.
– Steueroptimierer, die vom Halbeinkünfteverfahren und Steuerstundung profitieren wollen.
– Menschen mit Absicherungsbedarf, z. B. bei Hinterbliebenenschutz oder Pfändungsschutz
– Ruhestandsplaner, die ihre Rentenlücke schließen und ihr Langlebigkeitsrisiko absichern wollen
Aber auch in der Kombination beider Welten kann der Schlüssel der Zufriedenheit liegen. Ein Depot für mittelfristige Ziele und ein Versicherungsmantel für die Altersvorsorge. Die Partnergesellschaften des IPV verfügen über entsprechende Produkte. Ihr Ansprechpartner berät Sie gern!
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