
Gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind heute einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für Unternehmen. Besonders in Zeiten des anhaltenden Fachkräftemangels wird es zunehmend schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, zu binden und langfristig zu halten. Arbeitgeber investieren daher verstärkt in Maßnahmen, die ihre Attraktivität erhöhen und sich positiv auf das Employer Branding auswirken.
Eine dieser Maßnahmen ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV) – ein innovatives und wirkungsvolles Personalinstrument, das sich in den letzten Jahren etabliert hat. Sie ermöglicht es Unternehmen, ohne großen administrativen Aufwand einen echten Mehrwert für ihre Belegschaft zu schaffen: hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutz – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Große Unternehmen verfügen häufig über finanzielle Spielräume und eine starke Arbeitgebermarke. Für kleine und mittelständische Unternehmen wird es daher umso entscheidender, sich mit besonderen Benefits zu positionieren – idealerweise dort, wo Gehaltserhöhungen an Grenzen stoßen.
Die bKV bietet genau hier einen Vorteil:
Sie stärkt das Gefühl von Wertschätzung, passt hervorragend zu familiengeführten oder regional verankerten Unternehmen und ermöglicht es, Mitarbeiter und ihre Familien medizinisch besser abzusichern. Zudem bietet sie etwas, das sich viele Beschäftigte privat nicht leisten können oder aus gesundheitlichen Gründen gar nicht bekommen würden – den Zugang zu privatem Krankenversicherungsschutz.
Die bKV unterscheidet sich deutlich von klassischen rabattierten Gruppentarifen.
Kernmerkmale der bKV:
So kann jedes Unternehmen eine bKV zusammenstellen, die optimal zu seiner Personalpolitik und Kostenstruktur passt.
Budgettarife in der bKV
Budgettarife stellen eine besonders flexible Form der betrieblichen Krankenversicherung dar. Statt einzelne Leistungsbausteine fest zu definieren, stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern über den privaten Krankenversicherer ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung – zum Beispiel 300, 600, 900 oder 1.200 Euro pro Jahr.
Innerhalb dieses Budgets können Mitarbeiter aus einem breiten Leistungsspektrum frei wählen, z. B.:
Der große Vorteil: Mitarbeiter nutzen das Budget dort, wo sie es persönlich am meisten brauchen, ohne an einen festen Tarifbaustein gebunden zu sein. Das erhöht sowohl den erlebten Nutzen als auch die Akzeptanz der bKV in der Belegschaft.
Privater Gesundheitsschutz für Mitarbeiter und ihre Familien
Durch die bKV erhalten Arbeitnehmer einen hochwertigen Zusatzschutz, der privat – insbesondere wegen Vorerkrankungen – oft nicht möglich oder bezahlbar wäre. Dieser Mehrwert wird von Mitarbeitern in der Regel stärker wahrgenommen als eine vergleichbare Gehaltserhöhung.
Optional können auch Familienangehörige von Mitarbeitern einbezogen werden. Beim Austritt aus dem Unternehmen können Beschäftigte ihre bKV ohne Gesundheitsprüfung privat weiterführen.
Dem finanziellen Aufwand, den ein Unternehmen für die Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung trägt, steht ein spürbarer betriebswirtschaftlicher Nutzen gegenüber. Die Leistungen der bKV werden von den Mitarbeitern unmittelbar erlebt: Spätestens im Leistungsfall – etwa durch Zuschüsse zu Zahnersatz oder Sehhilfen oder durch eine privatärztliche Behandlung im Krankenhaus – erkennen sie den Wert dieser Zusatzabsicherung. Dieser erlebte Mehrwert stärkt sowohl die Motivation als auch die Bindung der Beschäftigten. Gleichzeitig erhöht der Hinweis auf eine bestehende bKV die Attraktivität des Unternehmens im Wettbewerb um neue Fachkräfte. Mittel- bis langfristig kann sich dies positiv auf die Fluktuation sowie auf die Kosten der Personalgewinnung auswirken.
Auch eine schnelle und effiziente medizinische Versorgung liegt nicht nur im Interesse der Mitarbeiter, sondern ebenso im Interesse des Arbeitgebers. Leistungsbausteine wie Vorsorgeuntersuchungen oder stationäre Zusatzversicherungen können dazu beitragen, Ausfallzeiten zu reduzieren. Eine verbesserte gesundheitliche Betreuung führt häufig zu einer schnelleren Genesung und steigert damit die Produktivität des Unternehmens – ein weiterer betriebswirtschaftlicher Vorteil der bKV.
Transparenz und Rechtssicherheit durch eine Gesamtzusage
Für eine rechtssichere Umsetzung der betrieblichen Krankenversicherung ist es für Unternehmen empfehlenswert, die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen in einer schriftlichen Gesamtzusage klar zu regeln. Darin sollten insbesondere der begünstigte Mitarbeiterkreis, Leistungsumfang, Beginn und Ende der Zusage, der Umgang bei Elternzeit, Langzeiterkrankung, Ruhestand und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie mögliche Anpassungs- oder Widerrufsvorbehalte transparent festgehalten werden. So wird die bKV für beide Seiten verlässlich ausgestaltet und Missverständnissen im Arbeitsalltag wird wirksam vorgebeugt.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Krankenversicherung – also die Beiträge sowie gegebenenfalls übernommene Steuern und Sozialabgaben – können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Leistungen, die Mitarbeiter aus der bKV erhalten, sind gemäß § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei.
Für die Beiträge einer arbeitgeberfinanzierten bKV gibt es unterschiedliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, über die der Arbeitgeber idealerweise gemeinsam mit seinem Steuerberater entscheidet.
Beiträge zur bKVwerden als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug anerkannt, sofern der Arbeitgeber ausschließlich und keine Wahlmöglichkeit zur Geldzahlung anstelle der bKV besteht. Bis zu einer monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro bleiben die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei; bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Daher empfiehlt sich eine monatliche Zahlungsweise.
Werden durch weitere Sachbezüge oder die bKV‑Beiträge selbst die 50 Euro überschritten, kann eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG genutzt werden. Dabei können Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von 30 Prozent (plus SolZ und KiSt) versteuert werden. Zwar entfällt hier die Sozialversicherungsfreiheit, der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmeranteil jedoch freiwillig übernehmen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Betriebsstättenfinanzamt eine Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beantragen. Es wird ein Pauschalsteuersatz auf Basis der Arbeitslöhne und Steuerklassen der begünstigten Arbeitnehmer berechnet. Die pauschal versteuerten Beiträge sind sozialversicherungsfrei.
Sind weder Steuerfreiheit innerhalb der Sachbezugsfreigrenze noch Pauschalversteuerung möglich, müssen die bKV‑Beiträge als geldwerter Vorteil versteuert und verbeitragt werden. Um die Belastung für den Mitarbeiter zu vermeiden, kann der Arbeitgeber eine Nettolohnversteuerung wählen. Hierbei wird der Bruttolohn so weit erhöht, dass die Höhe des Nettoauszahlungsbetrag gleich bleibt. Dieses Verfahren wird von allen gängigen Lohnabrechnungssystemen unterstützt, führt jedoch zu höheren Gesamtkosten für den Arbeitgeber.
Die betriebliche Krankenversicherung bietet sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitern erhebliche Vorteile. Sie verbessert die Gesundheitsversorgung der Belegschaft, erhöht die Attraktivität des Unternehmens und trägt zu geringeren Ausfallzeiten sowie höherer Zufriedenheit bei.
Kein Wunder also, dass sich die Zahl der Unternehmen, die eine bKV anbieten, in den letzten Jahren deutlich erhöht hat – und weiter wächst.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
In bestimmten Fällen benötigen wir Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies und anderen Technologien durch uns und unsere Partner, um persönliche Daten auf Ihrem Gerät zu speichern und abzurufen, um personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltemessung, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklung vorzunehmen. Ihre Zustimmung benötigen wir außerdem für die Einbindung externer Multimedia- Inhalte. In einigen Fällen verarbeiten wir und unsere Partner Ihre persönlichen Daten auf Grundlage von berechtigtem Interesse. Dabei können ebenso Cookies und andere Technologien eingesetzt werden.
Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer.
Unter Einstellungen erhalten Sie dazu detaillierte Informationen und können wählen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit im Cookie-Manager am Seitenende rechts widerrufen oder anpassen.
Die DKV bietet Mitgliedern des IPV exklusive Vorteile und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Um mehr über diese Vorteile zu erfahren oder einen Tarif abzuschließen, loggen Sie sich bitte in unseren Mitgliederbereich ein.
Für allgemeine Informationen zur DKV klicken Sie bitte hier.