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/ Der IPV im Gespräch

Stabile Rente trotz Demografie: Gundula Roßbach (DRV Bund) zur Finanzierung und Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung

Stand: 26. März 2026

Interview mit Gundula Roßbach

Christian Kiefer, Vorstand des Industrie-Pensions-Verein e. V., sprach mit Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund

 

Wie steht die Rentenversicherung aktuell finanziell da?

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung ist derzeit stabil. Wir blicken auf ein erfolgreiches Jahrzehnt mit hoher Beschäftigung und starker Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zurück. Dadurch konnte der Beitragssatz seit 2018 konstant bei 18,6 Prozent gehalten werden. Nach unseren Berechnungen wird er auch im kommenden Jahr nicht steigen. Gleichzeitig profitieren die Rentnerinnen und Rentner von der guten Lohnentwicklung des letzten Jahres: Zum 1. Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent.

 

Mit welchen Entwicklungen rechnen Sie in den kommenden Jahren – Stichwort Beitragssatz und Rentenniveau?

Nach aktuellen Prognosen gehen wir davon aus, dass der Beitragssatz 2028 auf 19,8 Prozent steigen wird. Die weitere Entwicklung hängt stark von der wirtschaftlichen Entwicklung, einem stabilen Arbeitsmarkt und einer hohen Erwerbsbeteiligung ab. Die gesetzliche Rentenversicherung ist in gewisser Weise das Spiegelbild des Arbeitsmarktes. Und natürlich spielen auch politische Entscheidungen eine Rolle. Der Bundestag hat beispielsweise im Dezember die Verlängerung der Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau bis 2031 beschlossen, nicht jedoch für den Beitragssatz Und bis Mitte des Jahres soll die Alterssicherungskommission Vorschläge vorlegen, die der Bundesregierung als Grundlage für weitere Reformmaßnahmen dienen könnten. Die Kommission nimmt dabei neben der gesetzlichen auch die betriebliche und die private Altersvorsorge in den Blick und damit die Gesamtversorgung. Auch hier werden Fragen zur Entwicklung des Rentenniveaus und des Beitragssatzes eine Rolle spielen.

 

Der Bund beteiligt sich mit steigenden Milliardenbeträgen an der Finanzierung der Rentenversicherung. Deutet dies nicht auf eine Schieflage hin?

Nein. Das ist ein Narrativ, dass sich hartnäckig hält. Wahrscheinlich liegt es an dem Begriff „Bundeszuschüsse“. Der ist aus meiner Sicht missverständlich. Die Mittel des Bundes werden seit 1957 vorausschauend nach festgelegten Regelungen fortgeschrieben und auch nicht am Jahresende spitz abgerechnet. Sie dienen im Wesentlichen dazu, gesamtgesellschaftliche Leistungen zu finanzieren, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Dazu gehören beispielsweise die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, die höhere Bewertung bestimmter Ausbildungszeiten oder die Zahlung von Grundrentenzuschlägen bei niedrigen Renten. Die besondere Bewertung und Honorierung dieser Sachverhalte ist politisch und gesamtgesellschaftlich motiviert und führt zu Umverteilungen in der Rentenversicherung. Genau deshalb werden sie auch aus Steuermitteln finanziert. Im Übrigen lade ich dazu ein, die Zuschüsse mal im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung unseres Landes zu betrachten. Dann zeigt sich nämlich ein anderes Bild: Der Anteil der Bundesmittel am Bruttoinlandsprodukt ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten nicht gestiegen, sondern sogar gesunken, von 3,5 Prozent im Jahr 2003 auf rund 2,7 Prozent im Jahr 2024.

 

Kritiker behaupten, das Umlageverfahren mache die gesetzliche Rente zunehmend unbezahlbar. Durch die Alterung der Bevölkerung müssen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren. Was sagen Sie dazu?

Wissen Sie, was ich mir in dem Zusammenhang wünsche? Eine Versachlichung des Diskurses! Ich sage nicht, dass die Alterung der Bevölkerung für das Umlageverfahren keine Herausforderung ist. Aber wir stehen nicht vor dem viel beschworenen „Kollaps“ des Rentensystems. Es gibt Stellschrauben, um das System stabil zu halten. Und der demografische Wandel an sich ist nicht neu. Auch in der Vergangenheit ist es uns trotz der demografischen Alterung gelungen, durch viele kleine und große Reformen die Rentenfinanzen im Gleichgewicht zu halten. Dies wird uns auch in Zukunft gelingen. Daher sprechen die Erfahrungen klar für das Umlageverfahren. Bedenken Sie, dass die gesetzliche Rentenversicherung sich in mehr als 130 Jahren als sehr verlässlich, widerstands- und anpassungsfähig erwiesen hat.

 

In Anbetracht der demografischen Entwicklung haben vor allem junge Menschen die Sorge, selbst im Alter keine oder nur eine sehr geringe Rente zu erhalten. Ist diese Sorge berechtigt?

Für die individuelle Höhe der gesetzlichen Rente ist und bleibt der entscheidende Faktor das eigene Erwerbsleben. Lücken in der Erwerbsbiografie wirken sich auch negativ auf die Rentenhöhe aus. Ich kann aber verstehen, dass junge Menschen sich Gedanken über ihre Altersvorsorge machen. Das würde ich auch, wenn ich ständig die negativen Botschaften über das Rentensystem lese. Darum werde ich nicht müde zu betonen, dass die gesetzliche Rentenversicherung stabiler ist, als oft angenommen wird. Auch künftig wird es eine gesetzliche Rente geben, die einen sehr wesentlichen Bestandteil der Alterssicherung darstellt. Aber eben nicht den Einzigen. Wir haben uns in Deutschland Anfang der 2000er-Jahre mit einschneidenden Reformen auf ein Drei-Säulen-Modell verständigt. Das bedeutet, die gesetzliche Rente soll durch betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Von daher sollten sich alle frühzeitig mit ihrer Alterssicherung beschäftigen.

 

Wo sehen Sie noch Potenzial, die Einnahmesituation der Rentenversicherung zu verbessern?

Der wichtigste Faktor für die Einnahmen der Rentenversicherung bleibt der Arbeitsmarkt. Mehr Beschäftigung bedeutet automatisch mehr Beiträge und damit höhere Einnahmen. Besonders große Potenziale liegen beispielsweise in einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen, die aufgrund familiärer Verpflichtungen und unzureichender Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder häufig in Teilzeit arbeiten, obwohl sie gerne mehr arbeiten würden. Zudem braucht es mehr qualifizierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und eine bessere Integration älterer Beschäftigter. Insgesamt wirken sich eine positive wirtschaftliche Entwicklung mit geringer Arbeitslosigkeit und guten Lohnabschlüssen sowie Produktivitätssteigerungen positiv auf die Finanzierung der Rentenversicherung aus.

 

Auch Selbstständige sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, wenn sie keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind. Ist das eine gute Idee?

In Deutschland gibt es nach Zahlen des Statistischen Bundesamts derzeit rund 3,6 Millionen hauptberuflich Selbständige. Davon sind mehr als 2,6 Millionen in keinem obligatorischen Alterssicherungssystem abgesichert. Die Datenlage zeigt, dass Selbstständige im Alter überdurchschnittlich häufig Grundsicherung beziehen. Eine verpflichtende Alterssicherung für Selbstständige ist daher sinnvoll. Sie würde nicht nur die Betroffenen besser vor Altersarmut schützen, sondern auch langfristig den Steuerzahler entlasten. Aus unserer Sicht spricht vieles für eine obligatorische Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbständige könnten so von einem umfangreichen Leistungsspektrum profitieren, das Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten sowie Rehabilitations- und Präventionsleistungen umfasst – und zwar ohne Gesundheitsprüfung oder individuelle Risikoaufschläge.

 

Welche Bedeutung haben Prävention und Rehabilitation für die Stabilität der Rentenversicherung – gerade bei längeren Lebensarbeitszeiten?

Wir werden älter. Eine schöne Botschaft, verbunden mit der Frage, in welchem Verhältnis das Arbeitsleben und die Rente stehen sollten. Längeres Arbeiten geht umso leichter, je gesünder wir sind und bleiben. Damit das gelingen kann, gilt bei uns der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“. Unser Ziel ist es, dass Menschen im erwerbsfähigen Alter durch geeignete Präventions- und Rehabilitationsangebote länger am Arbeitsleben teilnehmen können oder sie nach Krankheit oder Unfall wieder integriert werden. Das hilft zuallererst einmal den Betroffenen. Aber auch den Betrieben: In vielen Branchen, in denen sich ein zunehmender Arbeitskräftemangel abzeichnet, bleiben so Fachkräfte erhalten. Und natürlich wird durch längere Beitragszahlungen auch das Rentensystem stabilisiert. Wir entwickeln unsere Präventions- und Rehabilitationsangebote daher kontinuierlich weiter und passen sie an die sich ändernden Bedarfe einer älter werdenden Gesellschaft an.

 

Gundula Roßbach, DRV Bund und Christian Kiefer im Gespräch

"Die gesetzliche Rente stellt auch künftig einen sehr wesentlichen Bestandteil
der Alterssicherung dar – aber nicht den Einzigen."

Welche Wechselwirkungen sehen Sie zwischen einer stabilen gesetzlichen Rente und einer größeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung?

Die betriebliche Altersvorsorge stellt mit ihren lebenslangen Leistungen aus meiner Sicht eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar. Allerdings ist ihre Verbreitung nicht ausreichend. Und nicht nur das, sie stagniert sogar seit einigen Jahren. Laut Alterssicherungsbericht hat nur etwa die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bieten deutlich seltener eine betriebliche Altersvorsorge an als große Unternehmen, in denen das nahezu Standard ist. Auf eins möchte ich noch hinweisen: Wird diese jedoch primär durch Entgeltumwandlungen finanziert, hat das auch Auswirkungen auf die gesetzliche Rente, die vielen nicht bekannt sind. Einerseits erhält die Rentenversicherung dadurch geringere Beitragseinnahmen, andererseits entstehen geringere individuelle Rentenansprüche.

 

Reicht die gesetzliche Rente allein noch zur Lebensstandardsicherung?

Das werde ich oft gefragt. Leider scheint vielen Menschen gar nicht mehr geläufig zu sein, dass in Deutschland seit den 2000er Jahren die Alterssicherung ausdrücklich als Drei-Säulen-Modell, bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge, angelegt ist. Das war damals eine Zäsur in der deutschen Altersvorsorgepolitik. Mit Einführung der „Riester-Rente“ wurde im Folgenden das Niveau der Rentenversicherung abgesenkt. Für die vollständige Lebensstandardsicherung braucht es weitere Vorsorge. Deshalb ist es so wichtig, dass betriebliche und private Vorsorge stärker verbreitet werden.

 

2023 wurde die Digitale Rentenübersicht extra eingeführt, um den Stand der eigenen Vorsorge-Situation besser zu kennen. Wie wird sie genutzt und sind mittlerweile alle Anbieter angeschlossen?

Inzwischen sind mit über 700 Vorsorgeeinrichtungen fast alle Anbieter an das System angebunden, die dazu verpflichtet sind. Das sind all jene, die jährlich eine Standmitteilung verschicken und mehr als 1.000 Vorsorgeansprüche verwalten. Obwohl es die Digitale Rentenübersicht noch gar nicht so lange gibt, waren bereits mehr als fünf Millionen Besucher auf der Website. Für die sichere Nutzung brauchen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Das stellt für manche noch ein Zugangshemmnis dar. Dabei lohnt sich der Blick, nicht nur weil man die eigenen Ansprüche und Anwartschaften aus allen drei Säulen der Altersvorsorge gebündelt einsehen kann, auch weil das Angebot ständig weiterentwickelt wird. Jüngst ist ein Inflationsrechner dazugekommen.

 

Und wie begegnet die Rentenversicherung als Arbeitgeberin der doppelten demografischen Herausforderung?

Wir stehen, wie viele andere Unternehmen oder Institutionen auch, vor der Herausforderung, dass in den kommenden Jahren eine große Zahl erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter altersbedingt ausscheiden werden. Gleichzeitig steigt die Zahl der zu bearbeitenden Rentenanträge. Um darauf zu reagieren, setzen wir auf eine aktive Personalpolitik, bilden kontinuierlich neue Fachkräfte aus und erweitern unsere Ausbildungs- und Studienangebote. Das allein reicht aber nicht. Der Schlüssel liegt in der weiteren Digitalisierung. Wir modernisieren und automatisieren unsere Arbeitsprozesse, wo es sinnvoll ist. Ergänzt durch den Einsatz von KI. Wir sind längst auf dem Weg der digitalen Transformation. Am Ende ist es erklärtes Ziel, unseren Versicherten nicht nur weiterhin einen verlässlichen auch persönlichen Service zu bieten, sondern die Zufriedenheit sogar noch zu erhöhen.

 


© IPV Industrie-Pensions-Verein e. V.
Stand: 26. März 2026
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