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Private Altersvorsorge: Kabinett hat am 12.8.2026 die Frühstartrente beschlossen

Stand: 14. August 2026

Mit der Frühstartrente soll eine staatliche geförderte kapitalgedeckte Altersversorgung für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren aufgebaut werden. Ziel ist der Aufbau einer Altersvorsorge bereits im Kindesalter unter Ausnutzung langer Anlagehorizonte. Daneben sollen durch die Frühstartrente Kapitalmarkterfahrung und Finanzbildung gefördert werden. Vorgesehen sind staatliche Einzahlungen von 10 Euro pro Kind und Monat. Das Gesetz soll zum 1.1.2027 in Kraft treten, aber rückwirkend zum 1.1.2026 Wirkung entfalten für den Geburtsjahrgang 2020. Aufgebautes Kapital soll nach der Volljährigkeit in die geförderte private Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) überführt werden können.

Der Gesetzesentwurf geht nun zunächst zur 1. Lesung in den Bundestag.

Kernpunkte:

  • Staatliche Einzahlung von monatlich 10 Euro pro Kind mit Wohnsitzsitz in Deutschland im Alter 6 bis 18 in ein zertifiziertes Depot mit kapitalmarktorientierter Anlage.
  • Private Einzahlungen, auch von Dritten, sind möglich und erwünscht (Höchstgrenze: 6.840 Euro p.a.).
  • Begünstigung ab Jahrgang 2020, sukzessive jahrgangsweise Aufnahme jüngerer Jahrgänge (Rückwirkende Einzahlung ab 1.1.2026).
  • Ältere Jahrgänge erhalten keine staatlichen Einzahlungen, können aber im steuerlichen Mantel der Frühstartrente Eigenmittel anlegen.
  • Beginn: rückwirkend zum 1. Januar 2026, zunächst für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten; die ersten Zahlungen sind für 2027 vorgesehen.
  • Es ist kein Förderantrag notwendig. Eröffnen die Eltern kein individuelles Depot, legt die Bundesbank die Förderung kollektiv an. Die bei der Bundesbank angelegten Mittel sind spätestens bis zum Alter 35 in die geförderte private Altersvorsorge zu überführen.
  • Bis zur Volljährigkeit fallen keine Abschluss- und Vertriebskosten an, im Übrigen sind Kosten auf 1 % gedeckelt (analog Standard-Depot nach dem AVRG).
  • Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase (grds. ab 65) steuerfrei.
  • Finanzbildung: Informationen zu Anlage, Wertentwicklung und Kosten muss der Anbieter verständlich und zielgruppengerecht erteilen.

Nach nominaler BMF-Hochrechnung vor Steuern könnten aus den staatlichen 1.440 Euro bei unterstellter Rendite von 7% p.a. rund 2.200 Euro mit 18 Jahren und – ohne weitere Einzahlungen – etwa 53.000 Euro mit 65 Jahren werden:

 

Variante
(Zuzahlung Eltern pro Monat)
Einzahlungen bis
18. Lebensjahr gesamt
Depotwert mit 18 Depotwert mit 65
a) 0 € 1.440 € rund 2.200 € rund 53.000 €
b) 10 € 2.880 € rund 4.400 € rund 107.000 €
c) 20 € 4.320 € rund 6.600 € rund 160.000 €
d) 50 € 8.640 € rund 13.300 € rund 320.000 €
Hinweis:
Den Berechnungen liegt eine angenommene durchschnittliche Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr zugrunde. Das entspricht der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter
Aktienanlagen nach Abzug etwaiger Kosten. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen, ein Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung besteht nicht. Die dargestellten Werte sind nominal, berücksichtigen also nicht die Inflation, und verstehen sich vor der nachgelagerten Besteuerung der Auszahlung im Rentenalter.
Bei Fragen rund um die Altersvorsorge stehen wir Ihnen gern zur Verfügung unter der Telefonnummer: 030 206732-0 oder per E-Mail info@ipv.de.

© IPV Industrie-Pensions-Verein e. V.
Stand: 14. August 2026
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