
Mit der Frühstartrente soll eine staatliche geförderte kapitalgedeckte Altersversorgung für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren aufgebaut werden. Ziel ist der Aufbau einer Altersvorsorge bereits im Kindesalter unter Ausnutzung langer Anlagehorizonte. Daneben sollen durch die Frühstartrente Kapitalmarkterfahrung und Finanzbildung gefördert werden. Vorgesehen sind staatliche Einzahlungen von 10 EUR pro Kind und Monat. Das Gesetz soll zum 01.01.2027 in Kraft treten, aber rückwirkend zum 01.01.2026 Wirkung entfalten für den Geburtsjahrgang 2020. Aufgebautes Kapital soll nach der Volljährigkeit in die geförderte private Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) überführt werden können.
Der Gesetzesentwurf geht nun zunächst zur 1. Lesung in den Bundestag.
Kernpunkte:
Nach nominaler BMF-Hochrechnung vor Steuern könnten aus den staatlichen 1.440 EUR bei unterstellter Rendite von 7% p.a. rund 2.200 EUR mit 18 Jahren und – ohne weitere Einzahlungen – etwa 53.000 EUR mit 65 Jahren werden:
| Variante (Zuzahlung Eltern pro Monat) |
Einzahlungen bis 18. Lebensjahr gesamt |
Depotwert mit 18 | Depotwert mit 65 |
|---|---|---|---|
| a) 0 EUR | 1.440 EUR | rund 2.200 EUR | rund 53.000 EUR |
| b) 10 EUR | 2.880 EUR | rund 4.400 EUR | rund 107.000 EUR |
| c) 20 EUR | 4.320 EUR | rund 6.600 EUR | rund 160.000 EUR |
| d) 50 EUR | 8.640 EUR | rund 13.300 EUR | rund 320.000 EUR |
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