
Mit der Frühstartrente soll eine staatliche geförderte kapitalgedeckte Altersversorgung für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren aufgebaut werden. Ziel ist der Aufbau einer Altersvorsorge bereits im Kindesalter unter Ausnutzung langer Anlagehorizonte. Daneben sollen durch die Frühstartrente Kapitalmarkterfahrung und Finanzbildung gefördert werden. Vorgesehen sind staatliche Einzahlungen von 10 Euro pro Kind und Monat. Das Gesetz soll zum 1.1.2027 in Kraft treten, aber rückwirkend zum 1.1.2026 Wirkung entfalten für den Geburtsjahrgang 2020. Aufgebautes Kapital soll nach der Volljährigkeit in die geförderte private Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) überführt werden können.
Der Gesetzesentwurf geht nun zunächst zur 1. Lesung in den Bundestag.
Kernpunkte:
Nach nominaler BMF-Hochrechnung vor Steuern könnten aus den staatlichen 1.440 Euro bei unterstellter Rendite von 7% p.a. rund 2.200 Euro mit 18 Jahren und – ohne weitere Einzahlungen – etwa 53.000 Euro mit 65 Jahren werden:
| Variante (Zuzahlung Eltern pro Monat) |
Einzahlungen bis 18. Lebensjahr gesamt |
Depotwert mit 18 | Depotwert mit 65 |
|---|---|---|---|
| a) 0 € | 1.440 € | rund 2.200 € | rund 53.000 € |
| b) 10 € | 2.880 € | rund 4.400 € | rund 107.000 € |
| c) 20 € | 4.320 € | rund 6.600 € | rund 160.000 € |
| d) 50 € | 8.640 € | rund 13.300 € | rund 320.000 € |
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