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Krankenversicherung 2026: Das sollten Versicherte jetzt unbedingt prüfen

Stand: 26. März 2026

Die gesetzliche (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) stehen auch 2026 vor Veränderungen. Steigende Gesundheitskosten, eine alternde Gesellschaft und politische Reformdiskussionen sorgen dafür, dass Beiträge, Leistungen und Rahmenbedingungen weiter in Bewegung bleiben. Für Versicherte stellt sich deshalb nicht nur die Frage, was sich 2026 ändert, sondern vor allem: Was sollte ich jetzt prüfen, um gut vorbereitet zu sein?

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und zeigt, worauf Versicherte in der GKV und PKV achten sollten.

 

1. Steigende Beitragsbemessungsgrenze – steigender Höchstbeitrag

Ein wesentlicher Treiber der steigenden GKV-Beiträge im Jahr 2026 ist die höhere Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung (BBG KV). Sie legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Steigt diese Grenze, wird ein größerer Teil des Einkommens verbeitragt – selbst, wenn der prozentuale Beitragssatz formal unverändert bleibt. Wessen Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlt daher automatisch höhere Höchstbeiträge, ohne dass sich an seinem Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung etwas ändert.

 

Jahr BBG KV (Jahr) BBG KV (Monat) Steigerung
2026 69.750 EUR 5.812,50 EUR 5,4 %
2025 66.150 EUR 5.512,50 EUR 6,5 %
2024 62.100 EUR 5.175,00 EUR 3,8 %
2023 59.850 EUR 4.987,50 EUR 3,1 %
2022 58.050 EUR 4.837,50 EUR 0,0 %

 

Wie obenstehende Tabelle zeigt, hat sich die BBG KV in der 5-Jahres-Betrachtung um insgesamt mehr als 20 % gesteigert.

Für einen kinderlosen Versicherten mit einem durchschnittlichen KV-Zusatzbeitrag von 2,9 % stieg zum 01.01.2026 der Höchstbetrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung um rund 7,5 % von 1.174,17 EUR auf 1.261,32 EUR im Monat.

Für Gutverdiener lohnt es sich deshalb besonders, die neuen Höchstbeiträge zu kennen und zu prüfen, ob ein Kassenwechsel oder – bei erfüllten Voraussetzungen – ein Wechsel in die private Krankenversicherung wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

 

2. Beitragssatz: „Offiziell konstant“ – praktisch teurer

Formal sind die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung politisch stabil, der allgemeine Beitragssatz bleibt auch 2026 bei 14,6 %. Dazu kommt allerdings noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Diesen Zusatzbeitrag legen die einzelnen Krankenkassen für ihre Versicherten fest. Zum 01.01.2026 haben 47 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge um bis zu 1,51 Prozentpunkte erhöht. Der höchste Zusatzbeitragssatz bei den geöffneten Krankenkassen liegt zum 04.02.26 bei 4,39 %, der niedrigste bei 2,18 %.

Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, eine laufend aktualisierte Übersicht der Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen im Internet zu veröffentlichen. Sie ist auf der Seite des Verbandes unter Krankenkassenliste – GKV-Spitzenverband zu finden.

Krankenkassen können ihren Zusatzbeitrag auch unterjährig anheben. In der Praxis haben zahlreiche Kassen in 2025 ein bis zu drei Mal im Jahr ihren Zusatzbeitrag angehoben – mit spürbaren Mehrbelastungen für die Mitglieder.

Neben den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen legt das Bundesgesundheitsministerium einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest. Dabei handelt es sich um eine statistische Rechengröße – nicht um den tatsächlichen Mittelwert aller Kassensätze. Bedeutung hat dieser Wert vor allem für privat krankenversicherte Arbeitnehmer: Ihr Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, der sich aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und der Hälfte dieses durchschnittlichen Zusatzbeitrags berechnet. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,5 auf 2,9 % steigt der maximale monatliche Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in 2026 um rund 7,5 % – von 570,55 EUR auf 613,22 EUR.

 

3. Versicherungspflichtgrenze 2026: Höhere Einstiegshürde in die private Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) stieg zum 01.01.2026 von 73.800 EUR auf 77.400 EUR.

Das bedeutet: privat krankenversicherte Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Bruttojahreseinkommen nur knapp über der bisherigen Grenze lag, rutschen unter Umständen wieder in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgenommen hiervon sind Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, für sie gilt eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die durch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze wieder versicherungspflichtig werden, können innerhalb von 3 Monaten einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV stellen.

Für gutverdienende gesetzlich Versicherte, die mit einem Wechsel in die PKV liebäugeln, verschiebt sich die „Einstiegshürde“ jedoch nach oben: Sie müssen ein höheres Einkommen überschreiten, um überhaupt versicherungsfrei zu werden und wählen zu können.

 

4. Was sollte ich prüfen – gesetzlich Krankenversicherte

Für gesetzlich Versicherte lohnt sich 2026 ein genauer Blick auf die eigene Absicherung. Denn trotz gesetzlich definierter Grundleistungen gibt es spürbare Unterschiede zwischen den Krankenkassen – sowohl bei den Kosten als auch beim Service und bei Zusatzleistungen.

 

Zusatzbeitrag und Wechseloptionen

Der wichtigste Kostenfaktor ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Da dieser kurzfristig angepasst werden kann, sollten GKV-Versicherte regelmäßig prüfen, ob ihre Krankenkasse noch zu den günstigeren Anbietern zählt. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Ein Kassenwechsel kann – bei identischem Pflichtleistungskatalog – mehrere hundert EUR im Jahr sparen.

 

Leistungen über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus

Nicht alle Kassen bieten die gleichen freiwilligen Zusatzleistungen.
Unterschiede bestehen u. a. bei:

  • Zuschüssen für professionelle Zahnreinigung
  • Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus
  • Impfleistungen für Auslandsreisen
  • Zuschüssen zu Sehhilfen oder alternativen Heilmethoden

 

Gerade Versicherte, die solche Leistungen regelmäßig nutzen, sollten prüfen, ob ihre Krankenkasse hier noch zum persönlichen Bedarf passt.

 

Wahltarife und Bonusprogramme

Viele Krankenkassen bieten Wahltarife (z. B. Selbstbehalt- oder Beitragsrückerstattungstarife) sowie Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an. Diese können sich finanziell lohnen, sind jedoch häufig mit Bindungsfristen verbunden. Vor Abschluss sollte sorgfältig geprüft werden, ob die langfristigen Verpflichtungen zur eigenen Lebensplanung passen.

 

Private Zusatzversicherungen als Ergänzung

Da die GKV nur eine medizinische Grundversorgung sicherstellt, gewinnen private Zusatzversicherungen an Bedeutung. Besonders relevant sind:

  • Zahnzusatzversicherungen
  • Ambulante Zusatzversicherungen (z.B. Brille, Alternativmedizin)
  • Stationäre Zusatzleistungen (z. B. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung)
  • Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte

Eine regelmäßige Überprüfung, ob bestehende Zusatzversicherungen noch zeitgemäß und ausreichend sind, ist sinnvoll.

 

Perspektive: GKV oder PKV?

Gutverdienende Angestellte und Selbstständige sollten zudem regelmäßig prüfen, ob ein Wechsel in die PKV perspektivisch infrage kommt – oder bewusst ausgeschlossen werden soll. Einkommensentwicklung, berufliche Pläne, Familienplanung und Absicherungsbedarf spielen dabei eine zentrale Rolle.

 

5. Was sollte ich prüfen – privat Krankenversicherte

Für privat Krankenversicherte steht 2026 weniger die Systemfrage im Vordergrund, sondern vielmehr die langfristige Beitragsstabilität und die Passgenauigkeit des bestehenden Tarifs.

 

Beitragsentwicklung und Tarifstruktur

Beitragsanpassungen entstehen unter anderem durch steigende Gesundheitskosten, höhere Lebenserwartung und verändertes Verhalten bei der Leistungsinanspruchnahme. Nicht „die PKV“ wird teurer, sondern bestimmte Tarife. Alter, Tarifstruktur und Leistungsumfang spielen eine entscheidende Rolle.

Versicherte sollten prüfen:

  • Wie stark der eigene Beitrag in den letzten Jahren gestiegen ist
  • Wie hoch der Anteil an Alterungsrückstellungen ist
  • Ob der Tarif als leistungsstark, aber auch zukunftsfähig gilt

Ein Blick in die jährlichen Beitragsanpassungsschreiben liefert wichtige Hinweise.

 

Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG

Das gesetzlich verankerte Recht auf einen internen Tarifwechsel ermöglicht es, innerhalb des Versicherers in einen günstigeren oder besser passenden Tarif zu wechseln – unter Anrechnung der gebildeten Alterungsrückstellungen. Eine Beratung beim eigenen Versicherungsunternehmen ist kostenfrei und zeigt, welche Alternativen möglich und sinnvoll sind.

 

Leistungsumfang kritisch hinterfragen

Nicht jeder Versicherte benötigt lebenslang den maximalen Leistungsumfang. Themen wie:

  • Selbstbehalte
  • Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Ambulante Erstattungsniveaus

sollten regelmäßig auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitragshöhe und Leistungsumfang.

 

Absicherung im Krankheits- und Pflegefall

Besonders wichtig für PKV-Versicherte ist die ausreichende Absicherung des Verdienstausfalls durch ein passendes Krankentagegeld. Die Private Pflegepflichtversicherung ist nur eine Grundabsicherung und sollte gegebenenfalls durch eine zusätzliche Pflegezusatzversicherung ergänzt werden.

 

Arbeitnehmer: Arbeitgeberzuschuss korrekt ausgeschöpft?

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer sollten prüfen, ob der Arbeitgeberzuschuss korrekt berechnet wird und ob durch Tarifgestaltung (z. B. Einschluss eines Bausteins zur Beitragsentlastung im Alter) der maximale Zuschuss optimal genutzt wird.

 

6. Fazit zu den Änderungen in der Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wird auch 2026 kein statisches Thema sein. Beiträge verändern sich, Leistungen werden diskutiert, und individuelle Lebenssituationen entwickeln sich weiter.
Wer jetzt prüft, statt später überrascht zu werden, kann fundierte Entscheidungen treffen – unabhängig davon, ob er gesetzlich oder privat versichert ist. Informiert entscheiden ist auch 2026 der beste Schutz vor unangenehmen Überraschungen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Als Industrie-Pensions-Verein e. V. unterstützen wir unsere Mitglieder dabei, Entwicklungen in der Krankenversicherung richtig einzuordnen. Gerne informieren und beraten wir Sie weitergehend zu individuellen Fragestellungen rund um GKV und PKV.

Eine private Krankenversicherung kann – je nach persönlicher Situation – zusätzlichen Gestaltungsspielraum und weitergehende Leistungen im Gesundheitsbereich bieten. Durch unsere Kooperation mit starken Versicherungspartnern stehen dabei flexible Absicherungsmöglichkeiten und Services zur Verfügung. Als IPV-Mitglied profitieren Sie zusätzlich von Sonderkonditionen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter den jeweiligen Logos im Infokasten „Sonderkonditionen“ rechts neben diesem Artikel.

 

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© IPV Industrie-Pensions-Verein e. V.
Stand: 26. März 2026
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