Häufig arbeiten in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie bei Freiberuflern enge Familienangehörige mit. Sie sind eine wichtige Stütze für den Firmeninhaber und sichern durch ihr Engagement eine erfolgreiche wirtschaftliche Existenz des Betriebes.
Deshalb ist es umso wichtiger, das Arbeitsverhältnis so zu gestalten, dass der mitarbeitende Angehörige steuer- und sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer anerkannt wird. So können die Vorteile des Betriebsausgabenabzugs vom Betrieb genutzt werden, und gleichzeitig stehen dem Familienangehörigen die Wege der gesetzlichen, betrieblichen und geförderten privaten Altersversorgung offen.
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