In vielen Unternehmen sind zur Versorgung der Führungskräfte und der Geschäftsleitung Pensionszusagen erteilt worden. Durch das Niedrigzinsumfeld stellen die wachsenden Pensionsrückstellungen für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Auch im Hinblick auf einen Unternehmensverkauf oder einen Generationenwechsel werden Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds ausgelagert.
Dies geschieht häufig im sog. Kombi-Modell, bei dem der erdiente Teil der Versorgungsanwartschaft (Past Service) auf einen Pensionsfonds und der durch zukünftige Betriebstreue noch zu erdienende Anteil (Future Service) auf eine Unterstützungskasse übertragen wird.
Strittig war bisher jedoch, in welcher Höhe der Einmalbeitrag für den Pensionsfonds sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Hierüber hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinen Urteilen vom 20.11.2019 (Az.: XI R 52/17, XI R 42/18) entschieden.
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