Die wirtschaftlichen Folgen der weltweiten Corona-Pandemie zwingen immer mehr Arbeitgeber dazu, das Instrument der Kurzarbeit in Ihren Betrieben einzusetzen. Für die Arbeitnehmer in Kurzarbeit bedeutet dies eine vorübergehende Reduzierung des Arbeitsentgelts, welche zum Teil durch das Kurzarbeitergeld wieder ausgeglichen werden soll. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie sich Kurzarbeit auf den Versicherungsstatus des privat krankenversicherten Arbeitnehmers und auf dessen Anspruch auf Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber auswirkt.
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