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IPV-Krankenversicherungsrechner für Betriebsrenten
Berechnen Sie Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten

Bezieher von betrieblichen Renten- und Kapitalleistungen müssen spätestens seit dem Jahr 2004 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zum vollen Beitragssatz alleine aufbringen. Zum 01.01.2024 wurde eine Beitragsentlastung in Höhe eines monatlichen Freibetrages von 176,75 EUR (Kapitalleistung: 21.210 EUR) eingeführt. Dies bedeutet, dass erst ab einer höheren Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Die Neuregelung gilt für pflichtversicherte Betriebsrentner, freiwillig Versicherte müssen weiterhin für die Gesamtleistung Beiträge entrichten. Die Pflegeversicherung ist von der neuen Gesetzgebung nicht betroffen. Hier bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass beim Übertreten der Freigrenze die gesamte Betriebsrente zu verbeitragen ist.

Der IPV-Krankenversicherungsrechner ermittelt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Betriebsrenten unter Berücksichtigung des neuen Freibetrages. Dabei können Renten- und Kapitalleistungen sowie die eigene Krankenkasse eingegeben werden. Das Rechentool vergleicht dann unter Hinzunahme des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes die bisherigen mit den jetzigen Beiträgen und zeigt die Ersparnis an.

IPV-Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten

IPV-Beitragsrechner zur Kranken- und Pflegeversicherung für Betriebsrenten

Durchbruch bei der Krankenversicherungspflicht – Betriebsrentner werden entlastet

Bei der Auszahlung von Betriebsrenten wird bisher immer der volle allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällig. Der Industrie-Pensions-Verein e.V. hatte immer wieder darüber berichtet und auch die Politik bei verschiedenen Anlässen damit konfrontiert. Nun führt ein Freibetrag zu einer deutlichen Entlastung der Betriebsrentner. Endlich!

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