Vorsicht vor einer Anhebung der Bemessungsgrenzen

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Höhere Bemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung würden Arbeitnehmer und Firmen mit Milliarden belasten

Einige politische Parteien haben öffentlich die Absicht geäußert, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung an die höhere Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung anzupassen. Diese Maßnahme würde eine erhebliche Anhebung der Beitragsbelastung bedeuten und hätte weitreichende Folgen, die ganz aktuell in Studien und Analysen thematisiert werden.

Die Studie der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) sowie ein Policy Paper des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) beleuchten näher die Auswirkungen einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

Links zu den Studien VbW/IW

Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer

Eine stichprobenartige Umfrage unter den mittelständischen Mitgliedsunternehmen des Industrie-Pensions-Vereins e.V. zeigt, dass durch die von einigen Parteien in Überlegung gezogene Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen die lohnbezogenen Zusatzkosten in der Kranken- und Pflegeversicherung um 7 bis 27 Prozent steigen würde. Dies konkretisiert die rechnerisch mögliche Bandbreite der Mehrbelastung, die sich zwischen 0 und 45,9 Prozent bewegt. Die untenstehend aufgeführten Beispiele von IPV-Mitgliedsunternehmen verdeutlichen die Auswirkungen. Die vbw hat unter www.arbeitgeber-belastungs-rechner.de einen Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem jedes Unternehmen seine individuellen Auswirkungen berechnen kann.

Veränderung des Finanzierungsprinzips

Die geplante Anpassung stellt eine weitere Abkehr vom sogenannten Äquivalenzprinzip dar, das den Zusammenhang zwischen Beiträgen und Leistungen regelt. Stattdessen würde das Solidaritätsprinzip stärker in den Vordergrund treten. Dies hätte zur Folge, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zunehmend den Charakter einer zusätzlichen Einkommensteuer für den Bereich „Gesundheit“ annehmen.

Verteilungswirkung der Belastung

Die unmittelbare finanzielle Mehrbelastung würde in erster Linie die Gruppe der Arbeitnehmer betreffen, deren Einkommen oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt. Diese Gruppe umfasst häufig hochqualifizierte Fachkräfte, die aufgrund ihrer Position auf dem Arbeitsmarkt die zusätzlichen Kosten zumindest teilweise auf die Arbeitgeber abwälzen könnten. Arbeitgeber, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder in der Rezession, könnten Schwierigkeiten bekommen, solche Gehaltserhöhungen zu stemmen.

Die Belastung könnte sich mittelbar auch auf Arbeitnehmer mit niedrigen bis mittleren Einkommen auswirken. Durch die steigenden Lohnkosten könnten Unternehmen weniger Spielraum für Gehaltsanpassungen haben, was zu geringeren Lohnzuwächsen in diesen Einkommensgruppen führen könnte.

Diese indirekten Auswirkungen auf die Einkommensentwicklung sind ein wichtiger sozialpolitischer Aspekt, der von den Parteien vor einer Entscheidung über die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen berücksichtigt werden sollte.

Fazit

Die von einigen politischen Parteien in die Überlegung gezogene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung wäre eine Maßnahme mit erheblichen ökonomischen und sozialpolitischen Auswirkungen. Es ist daher notwendig, eine umfassende Abwägung der Vor- und Nachteile vorzunehmen und insbesondere die indirekten negativen Folgen für die Wirtschaft und breite Bevölkerungsschichten kritisch zu beleuchten.

/ Beispiele

4 Beispiele aus den IPV-Mitgliedsunternehmen

Unternehmen der Medizintechnik

Das IPV Mitgliedsunternehmen mit 484 Beschäftigten aus Norddeutschland müsste nach einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit einem Anstieg der lohnbezogenen Zusatzkosten in der Kranken- und Pflegeversicherung um 8,1 % rechnen. Im Vergleich zum Status Quo wären dies Mehrkosten von 192.432 EUR im Jahr.

Hidden Champion aus Süddeutschland

Das in der Softwareentwicklung tätige IPV Mitgliedsunternehmen mit 88 Beschäftigten müsste nach einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze einen Anstieg der lohnbezogenen Zusatzkosten in der Kranken- und Pflegeversicherung um 27,2 % bewältigen. Im Vergleich zum Status Quo würde dies Mehrkosten von 151.508 EUR jährlich auslösen.

Mittelständischer Logistik-Spezialist

Das IPV Mitgliedsunternehmen mit 502 Beschäftigten aus der Logistik wäre nach einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von einem Anstieg der lohnbezogenen Zusatzkosten in der Kranken- und Pflegeversicherung um 6,8 % betroffen. Im Vergleich zum Status Quo würde dies Mehrkosten von 190.212 EUR jährlich bedeuten.

Unternehmen aus der Papierindustrie

Für das in den letzten Jahren stark gewachsene IPV Mitgliedsunternehmen mit 638 Beschäftigten würde eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze einen Anstieg der lohnbezogenen Zusatzkosten in der Kranken- und Pflegeversicherung um 7,6 % bedeuten. Im Vergleich zum Status Quo wären dies Mehrkosten von 266.139 EUR im Jahr.