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Zusatzbeitrag
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Haben Sie Ihren Krankenkassenbeitrag im Blick?

Stand: 13. September 2024

Nun liegt es an Ihnen, sich über den Beitrag Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse zu informieren

Zum Ende des Jahres 2022 haben die Gesetzlichen Krankenkassen turnusmäßig entschieden, ob sie ihren Zusatzbeitrag für das Jahr 2023 anpassen. Aber Achtung, Versicherte sollten wachsam sein!

Bis Ende Juni 2023 werden sie nicht mehr wie bisher üblich per Brief über einen eventuell höheren Beitrag informiert. Dies regelt das Finanzstabilisierungsgesetz, welches vom Bundesministerium für Gesundheit auf den Weg gebracht wurde. Offen ist noch, wie es dann ab Juli 2023 weitergeht.

Allerdings dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen den Beitrag nicht völlig ohne Ankündigung erhöhen. Eine Beitragssatzerhöhung muss auch weiterhin 4 Wochen vor der Anpassung bekannt gegeben werden. Es reicht jetzt aber aus, wenn die Information auf der Internetseite der Krankenkasse oder in der Mitgliederzeitschrift erfolgt. Wir raten Ihnen daher, regelmäßig auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse oder in der Mitgliederzeitschrift nachzuschauen.

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Somit können Sie bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Es gilt dann eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern unter 030 206732-148 zur Verfügung.


© IPV Industrie-Pensions-Verein e. V.
Stand: 13. September 2024
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Katrin Musche
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