Inhalte
In diesem Online-Seminar werden verschiedene Einzelthemen und Fragen aus dem Themenumfeld der betrieblichen Altersversorgung (bAV) aufbereitet und behandelt. Praxisnah werden die aktuellen Entwicklungen vorgestellt und neue Gestaltungsmöglichkeiten sowie Trends in der bAV besprochen. Schwerpunkte der Veranstaltung sind die Neuerungen im Alters- und Steuerrecht sowie die Auswirkungen auf die Bilanzierung. Das Online-Seminar ist in zwei Teile gegliedert. In dem ersten Teil werden die einzelnen, durch den IPV ausgewählte, Themen behandelt. Im zweiten Teil wird eine Auswahl an Themen besprochen, welche Teilnehmer im Vorfeld des Termins schriftlich an den IPV herantragen können. Durch die Vorhergehensweise soll gewährleistet sein, dass in diesem Online-Seminar immer flexibel auf aktuelle und Teilnehmer interessierende Fragen eingegangen werden kann.
Seminarziel
Mit dem Online-Seminar sollen die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der bAV gebracht werden. Neben dem Aufzeigen der aktuellen Entwicklungen und Rechtsprechung wird dabei auch auf aktuelle Probleme eingegangen. Die Teilnehmer lernen die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Systeme der bAV kennen. Des Weiteren werden Tipps und Trends besprochen und den Teilnehmern so Werkzeuge an die Hand gegeben, die bAV-Beratung auf dem aktuellen Wissensstand zu leisten.
Trainer
Ulrich Beeger und Christian Heunemann, Spezialisten aus dem Bereich Altersvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV).
Methode
Online-Seminar (webbsasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Organisatorische Hinweise
Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt. Das Online-Seminar ist kostenfrei.
Bildungszeit
Die IPV-Akademie ist eine akkreditierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative "gut beraten". Für die Teilnahme an dem Online-Seminar erhalten Sie bis zu 45 MINUTEN BILDUNGSZEIT. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach Vorgaben der IDD-Richtlinien nicht aus.