Inhalte
Im Rahmen dieses Seminars wird das System der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung erläutert und in seinen einzelnen Komponenten dargestellt. Der Status quo der Pflegeversicherung wird aufgezeigt und die zunehmende Bedeutung der eigenverantwortlichen Vorsorge für den Pflegefall daraus abgeleitet.
- Status quo in der Pflegeversicherung
- Pflegebegriff, Pflegegrade und Leistungen
- Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung
- Notwendigkeit und Möglichkeiten der privaten Vorsorge
Zielgruppe
Vertreter und Makler in der Versicherungswirtschaft, Angestellte sowie Führungs- und Fachkräfte von Versicherungen, Mitglieder des IPV sowie Interessierte.
Seminarziel
Die Teilnehmer erhalten einen grundlegenden Einblick in das System der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung. Sie können die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung bewerten und Strategien zur privaten Vorsorge für den Pflegefall entwickeln. Die Teilnehmer erwerben einen Einblick in die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch die Bundesregierung.
Methode
Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Trainer
Philip Spies, Katrin Musche, Spezialisten aus dem Bereich Alters- und Gesundheitsvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e. V. (IPV).
Organisatorische Hinweise
Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt. Das Online-Seminar ist für IPV-Mitglieder sowie Mitarbeiter und Angestellte unserer Kooperationspartner kostenfrei.
Bildungszeit
Die IPV-Akademie ist akkreditierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“. Für die Teilnahme an dem Online-Seminar erhalten Sie bis zu 60 MINUTEN BILDUNGSZEIT. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach den Vorgaben der IDD-Richtlinie nicht aus.