Inhalte
Durch die demographischen Herausforderungen kommt es bereits heute in vielen Branchen und Regionen zu einem Fachkräftemangel. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren verstärken. Der Unternehmenserfolg hängt entscheidend von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Chance für Arbeitgeber und Personalverantwortliche, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren sowie geeignete Fachkräfte zu finden. In diesem Online-Seminar wird das Modell der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) erläutert und dessen Eignung als Personalinstrument bewertet.
- Demographie und Fachkräftemangel
- So funktioniert eine bKV
- Rechtliche Aspekte
- Wettbewerbsvorteil für Unternehmen
Zielgruppe
IPV-Mitglieder und Angestellte sowie Mitarbeiter der Kooperationspartner; Makler in der Versicherungsbranche, Steuerberater, Mitarbeiter von Verbänden sowie Interessierte mit einer bestehenden Mitgliedschaft.
Seminarziel
Die Teilnehmer lernen die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung kennen und können betriebswirtschaftliche sowie arbeits- und steuerrechtliche Aspekte der bKV beurteilen. Sie können Chancen, Potentiale und Bedarf aus Arbeitgebersicht aufzeigen und erläutern.
Methode
Online-Seminar (webbasierte Live-Schulung): Die Inhalte werden durch eine Präsentation mit theoretischen Grundlagen und Fallbeispielen aufgezeigt und angewendet.
Organisatorische Hinweise
Die Seminarunterlagen und das Teilnahmezertifikat werden den Teilnehmern im Nachgang digital zur Verfügung gestellt.
Trainer
Uwe Ganzleben und Philip Spies, Spezialisten aus dem Bereich Altersvorsorge beim Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV)
Die IPV-Akademie ist zertifizierte Bildungseinrichtung im Rahmen der Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft „gut beraten“. Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie bis zu 55 MINUTEN BILDUNGSZEIT. Bildungszeit kann nur vergeben werden, wenn wir Sie als vollwertigen Teilnehmer identifizieren können. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Namen anmelden müssen. Eine reine telefonische Teilnahme reicht nach den Vorgaben der IDD-Richtlinie nicht aus.