Industrie-Pensions-Verein e.V.
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Veröffentlichungen
/ Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig - jeden kann es treffen!
Die Statistik zeigt: Bereits jeder vierte Arbeitnehmer wird berufsunfähig und muss aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Ein Risiko, das jeden treffen kann, denn die Hauptursache sind nicht etwa Unfälle, sondern Krankheiten, vor denen man sich nur sehr bedingt schützen kann. So zählen zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit psychische Erkrankungen, Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und Krebs.
Welche Leistungen können Sie von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) erwarten?
Tägliche Arbeitsfähigkeit | Erwerbsminderungsrente |
* Vermittlung eines Teilzeitarbeitsplatzes nicht möglich | |
unter 3 Stunden | volle Erwerbsminderungsrente |
3 bis unter 6 Stunden und arbeitslos * | volle Erwerbsminderungsrente |
3 bis unter 6 Stunden** | halbe Erwerbsminderungsrente |
6 Stunden und mehr | keine Erwerbsminderungsrente |
Kann der Versicherte noch mindestens sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben, wird keine Erwerbsminderungsrente aus der DRV gezahlt.
Je nach dem Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt wird entweder die volle oder die halbe Erwerbsminderungsrente gewährt. Für die Leistungsprüfung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist entscheidend, welche Stundenzahl täglich der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten könnte. Dabei wird auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen. Ausbildung und bisheriger Status sind nicht von Bedeutung.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente aus der DRV?
Monatliche Erwerbsminderungsrente aus der Deutschen Rentenversicherung (Faustformel)*
Bruttoeinkommen | Nettoeinkommen | Volle EMR** | Halbe EMR** |
* Werte auf volle 10 EUR gerundet | |||
3.000,00 EUR | 1.800,00 EUR | 870,00 EUR | 450,00 EUR |
4.500,00 EUR | 2.700,00 EUR | 1.310,00 EUR | 680,00 EUR |
5.500,00 EUR | 3.300,00 EUR | 1.600,00 EUR | 830,00 EUR |
Die Ansprüche aus der Erwerbsminderungsrente der DRV erhöhen sich nicht weiter, wenn Sie mehr als monatlich 5.500,00 EUR (Beitragsbemessungsgrenze der DRV zum 01.01.2010 / alte Bundesländer) bzw. mehr als monatlich 4.650 EUR (neue Bundesländer) verdienen. Die Rentenleistung reduziert sich gegebenenfalls noch um zu zahlende Steuern.
Die monatliche volle Erwerbsminderungsrente aus der DRV beträgt bei Vorliegen der übrigen Leistungsvoraussetzungen nur circa 29 Prozent des letzten monatlichen Bruttoeinkommens, maximal der Beitragsbemessungsgrenze in der DRV. Für die halbe Erwerbsminderungsrente entsprechend circa 15 Prozent.
Verlassen Sie sich nicht auf die Versorgung aus der DRV - handeln Sie!
Aufgrund dieser nicht ausreichenden Erwerbsminderungsrente aus der DRV sollte sich jeder Berufstätige vor Augen führen, was es für ihn persönlich bedeuten würde, sollte er allein auf die Erwerbsminderungsrente aus der DRV angewiesen sein. Die laufenden Kosten müssen trotz Krankheit weiter gezahlt werden.
Die Einnahmen sinken plötzlich auf circa 29 Prozent des letzten Bruttoeinkommens oder auf noch weniger. Finanzielle Engpässe sind unvermeidlich! Um diese Versorgungslücke zu schließen oder zu verringern, hilft die private Berufsunfähigkeitsvorsorge!
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - die optimale Lösung
Sie kann in eine klassische Kapitallebensversicherung, in eine private Rentenversicherung oder in eine Risikolebensversicherung als auch in die neu eingeführte private Basis-Vorsorge eingeschlossen werden. Auch in den Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ist der Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversorgung möglich.
So kann eine ideale Ergänzung zur Absicherung der Hinterbliebenen oder der eigenen Altersvorsorge vorgenommen werden. Wahlweise besteht die Möglichkeit, einen selbständigen Vertrag zur Absicherung der Berufsunfähigkeit abzuschließen.
Wann erhalten Sie eine Leistung aus der privaten Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außerstande ist, seinen Beruf auszuüben und er auch keine andere Tätigkeit ausführt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ein großer Vorteil gegenüber der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente: Keine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt!
Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es?
Den Umfang Ihrer Versorgung bei Berufsunfähigkeit bestimmen Sie selbst. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei Varianten:
- Wählen Sie die Beitragsübernahme für den Fall der Berufsunfähigkeit, entfällt die Beitragszahlungspflicht für Ihren gewählten Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung. So ist sichergestellt, dass die gewünschte Leistung für das Alter oder für die Hinterbliebenen tatsächlich erreicht wird.
- Zusätzlich zur Beitragsübernahme kann, gegen einen höheren Beitrag, auch eine laufende Rentenzahlung vereinbart werden. Diese wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit gezahlt; längstens bis zum Ablauf der Zusatzversicherung.
Empfehlenswert ist es, die Dauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Laufzeit der Hauptversicherung anzupassen, damit zum Ende der Laufzeit keine finanziellen Lücken entstehen und die Altersversorgung planmäßig aufgebaut werden kann.
Auch wenn Sie bereits Vorsorgemaßnahmen für Ihre Absicherung bei Berufsunfähigkeit getroffen haben, sollten Sie diese regelmäßig überprüfen. So können Sie Ihre Vorsorge an die Entwicklung Ihrer persönlichen Lebensumstände anpassen



