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Veröffentlichungen
/ Kapitalversicherung
Die Lebensversicherung mit Zukunftskapital
Damit der erreichte Lebensstandard auch im Alter aufrecht erhalten werden kann, ist es wichtig, die persönliche Altersvorsorge in verschiedenen Anlagebereichen zu streuen. Nur dann kann sichergestellt werden, dass das Einkommen im Ruhestand ausreicht, um die unverändert hohen Kosten des Lebensunterhaltes zu decken.
Das Ziel vieler Kapitalanleger, die für ihr Alter vorsorgen möchten, ist eine maximale Rendite bei kalkulierbarem Risiko. Häufig werden deshalb Aktiensparanlagen oder Fondsprodukte gewählt. Diese Anlageformen unterliegen jedoch Kursschwankungen am Kapitalmarkt, die auch durch lange Anlagezeiträume nicht völlig auszuschalten sind.
Die Lebensversicherung mit Zukunftskapital bietet dagegen Sicherheit bei angemessener Rendite. Sie ist eine Form der Altersvorsorge, die es Ihnen gleichzeitig ermöglicht, Ihre Familie für den Fall Ihres vorzeitigen Todes finanziell abzusichern.
Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) am 01.01.2005 erfolgte eine Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen.
Das Altersvorsorgesystem gliedert sich in 3 Schichten
1. Schicht | Basisversorgung | gesetzliche Rente, berufständische Versorgungswerke, Basis-Rente etc. |
2. Schicht | Zusatzversorgung | betriebliche Altersversorgung, |
3. Schicht | Kapitalanlageprodukte | Kapitallebensversicherung |
Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zur Kapitallebensversicherung, die der 3. Schicht zuzuordnen ist.
Was ist eine Kapitallebensversicherung?
Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer Geldanlage. Es wird zum einen das Todesfallrisiko der versicherten Person abgedeckt und damit ein Hinterbliebenenschutz erwirkt. Zum anderen wird ein Kapitalbetrag zur Altersversorgung angespart. Dieser Kapitalbetrag erhöht sich um die anfallende Gewinnbeteiligung.
Für wen eignet sich eine Kapitallebensversicherung?
Entscheidend ist auch, dass im Rahmen dieser Verträge alle biometrischen Risiken abgesichert werden können. Das heißt, neben der Vorsorge für den vorzeitigen Todesfall erfolgt eine Absicherung für das Alter. Außerdem kann das Risiko der Invalidität durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Darüber hinaus bietet eine Kapitallebensversicherung die Möglichkeit der freien Verfügbarkeit. Das bedeutet, Ansprüche können im Gegensatz zur Rürup-Rente aus dem Bereich der 1. Schicht an eine beliebige Person vererbt oder übertragen werden. Während der Laufzeit ist zudem eine Beleihung des Vertrages möglich.
Eine Kapitallebensversicherung ist grundsätzlich für jeden interessant, der sich die Möglichkeiten der flexiblen Gestaltung seiner Alters- und Hinterbliebenenversorgung sichern will. Denn bei diesen Verträgen kann zum Beispiel frei entschieden werden, wie hoch der Beitrag sein soll. Stehen zwischendurch Geldbeträge zur Verfügung, sind auch Zuzahlungen während der Vertragslaufzeit denkbar.
Was ist außerdem interessant?
- Todesfallschutz
Bereits nach Zahlung der ersten Prämie besteht für die Hinterbliebenen sofortiger finanzieller Schutz in Höhe des vereinbarten Kapitals bei Tod. Die Höhe dieses Todesfallschutzes kann individuell Ihrem Versorgungsbedarf angepasst werden. So schützen Sie Ihre Familie davor, nach Ihrem Tod ausschließlich auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen zu sein. Aus der Leistung Ihrer Lebensversicherung kann zum Beispiel der Familie das eigene Haus erhalten oder auch Kapital für die Ausbildung der Kinder bereitgestellt werden. - Garantierte Leistung und Überschussbeteiligung
Die vertraglich vereinbarte Garantieleistung ist über die gesamte Vertragsdauer gewährleistet. Um diese langfristige Garantie geben zu können, ist der Versicherer verpflichtet, Mittel für die Leistungsansprüche zu reservieren. Bei der Berechnung dieser Reserve wird bei den seit dem 01.01.2007 geltenden Tarifen eine Verzinsung von 2,25 Prozent berücksichtigt, die bei der Kalkulation von Beitrag und Leistung bereits eingerechnet wurde.
Zusätzlich zur garantierten Leistung steigt der Wert der Versicherung laufend durch die Überschussbeteiligung. Auf diese Weise erhöht sich die Versicherungsleistung Jahr für Jahr bis zum Ende der Vertragslaufzeit. - Altersvorsorge
Im Alter steht Ihnen die Ablaufleistung Ihrer Lebensversicherung zur Verfügung. Sie haben dann zum Beispiel die Möglichkeit, diese zur Tilgung von Krediten oder zur Abzahlung von Hypothekendarlehen zu nutzen. Möglich ist es auch, den Geldbetrag in eine private Rentenversicherung einzubringen, aus der Ihnen dann lebenslang eine monatliche Rente gezahlt wird. Durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit und einer Hinterbliebenenrente können Sie dann auch im Alter Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen Ihres vorzeitigen Todes absichern. - Zusatzabsicherung bei Berufsunfähigkeit
Mit Wirkung zum 01.01.2001 wurden die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten neu geordnet. Die bisherigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden durch ein zweistufiges Erwerbsminderungssystem ersetzt. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in Abhängigkeit von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung geleistet. Entscheidend ist grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des sogenannten allgemeinen Arbeitsmarktes, die in täglichen Arbeitsstunden (bezogen auf eine 5-Tage-Woche) festgestellt wird. Eine Verweisung auf jede andere Tätigkeit ist damit möglich. Der bisherige Beruf und die bestehende Qualifikation spielen keine Rolle.
Private Vorsorge gerade im Bereich der Berufsunfähigkeit ist deshalb wichtiger denn je und bietet viele Vorteile gegenüber der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. So leisten die privaten Versicherer zum Beispiel ohne eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt!Den Umfang Ihrer Versorgung bei Berufsunfähigkeit bestimmen Sie selber. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei Varianten:
1. Wählen Sie die Beitragsübernahme für den Fall der Berufsunfähigkeit, entfällt die Beitragszahlungspflicht für Ihren gewählten Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung. So ist sichergestellt, dass die gewünschte Leistung für das Alter oder für die Hinterbliebenen tatsächlich erreicht wird.
2. Zusätzlich zur Beitragsübernahme kann, gegen einen höheren Beitrag, auch eine laufende Rentenzahlung vereinbart werden. Diese wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit gezahlt; längstens bis zum Ablauf der Zusatzversicherung.
Empfehlenswert ist es, die Dauer der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Laufzeit der Hauptversicherung anzupassen, damit zum Ende der Laufzeit keine finanziellen Lücken entstehen und die Altersversorgung planmäßig aufgebaut werden kann.
Vereinbaren Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz mit Einschluss einer Dynamik, wird während der Berufsunfähigkeit nicht nur der aktuelle Beitrag der Hauptversicherung, sondern ein alljährlich steigender Beitrag von Ihrem Versicherer übernommen. Dadurch wächst Ihre garantierte Leistung während Ihrer Berufsunfähigkeit so, als hätten Sie Jahr für Jahr steigende Beiträge gezahlt. - Einmalbeitrag
Steht Ihnen ein größerer Kapitalbetrag, beispielsweise durch Erbschaft, zur Verfügung, so haben Sie neben der laufenden Beitragszahlung auch die Möglichkeit , die Kapitallebensversicherung gegen Einmalbeitrag abzuschließen. Das bedeutet, Sie zahlen Ihrem Versicherer einmalig einen Betrag und sind damit von allen weiteren Beitragszahlungsverpflichtungen entbunden. Bei Ablauf steht Ihnen dann das Garantiekapital zuzüglich angefallener Gewinnanteile zur Verfügung.
Damit können Sie Ihre Altersversorgung auf einen Schlag um einen wichtigen Baustein ergänzen. - Steuerliche Besonderheiten
Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) am 01.01.2005 erfolgte eine Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen unterliegt der in der Kapitalleistung enthaltene Ertrag (das ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der darauf entrichteten Beiträge) lediglich zur Hälfte der Besteuerung, wenn die Versicherungsleistung nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss und nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt wird (sog. 12/60er-Regelung). Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so erfolgt eine volle Besteuerung der Zinserträge. Die Todesfallleistungen sind stets steuerfrei.



