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/ Private Rente

Altersversorgung und Absicherung Ihrer Hinterbliebenen

Private Rente

Damit der erreichte Lebensstandard auch im Alter aufrecht erhalten werden kann, ist es wichtig, die persönliche Altersvorsorge in verschiedenen Anlagebereichen zu streuen. Nur dann kann sichergestellt werden, dass das Einkommen im Ruhestand ausreicht, um die unverändert hohen Kosten des Lebensunterhaltes zu decken.

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) am 01.01.2005 erfolgte eine Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen.

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1. Schicht

Basisversorgung

gesetzliche Rente, berufständische Versorgungswerke, Basis-Rente etc.

2. Schicht

Zusatzversorgung

betriebliche Altersversorgung,
Riester-Rente

3. Schicht

Kapitalanlageprodukte

Kapitallebensversicherung
Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht etc.

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Was ist eine aufgeschobene Rentenversicherung?

Bei dieser Form der Altersvorsorge zahlen Sie dem Versicherer einen laufenden Betrag und erhalten später, nach Ablauf einer vorher bestimmten Aufschubdauer, eine lebenslange Rente gezahlt; auf Wunsch auch ein Kapital. Ebenso ist die Einzahlung eines Einmalbeitrages möglich. Dies kann beispielsweise eine Ablaufleistung aus Ihrer Lebensversicherung oder ein größerer Geldbetrag aus einer Erbschaft sein.

Interessant ist die steuerrechtliche Behandlung der Leistung. Wählt man die lebenslange Rente, unterliegt diese nur der günstigen Ertragsanteilbesteuerung. Bei einem Rentenbeginnalter von z. B. 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil lediglich 18 Prozent der Rente. Entscheidet man sich anstelle der Rente für die Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrages, so unterliegt der in der Kapitalleistung enthaltene Ertrag (das ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der darauf entrichteten Beiträge) lediglich zur Hälfte der Besteuerung, wenn die Versicherungsleistung nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss und nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt wird (sog. 12/60er-Regelung).

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Für wen eignet sich die aufgeschobene Rentenversicherung?

Nicht nur für die jüngeren Jahrgänge ist eine Rentenversicherung interessant. Eine aufgeschobene Rentenversicherung kann auch noch wenige Jahre vor Eintritt in den Ruhestand, unabhängig von den Gesundheitsverhältnissen, abgeschlossen werden.

Für jeden, der sich ein Höchstmaß an flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise im Hinblick auf die Finanzierung, mögliche Zusatzeinschlüsse oder die Verfügbarkeit sichern will, bietet sich eine private Rente daher an. Denn bei diesen Verträgen kann zum Beispiel frei entschieden werden, wie hoch der Beitrag sein soll.

Entscheidend ist auch, dass im Rahmen dieser Verträge alle biometrischen Risiken abgesichert werden können. Das heißt, neben der Altersversorgung, kann beispielsweise das Risiko der Invalidität durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Für den Todesfall kann eine entsprechende Hinterbliebenenversorgung berücksichtigt werden. Durch eine mitversicherte Witwen-/Witwerrente, maximal bis zur Höhe Ihrer Rente, sichern Sie auch Ihrer Ehefrau/Ihrem Ehemann eine lebenslange Versorgung.

Darüber hinaus bietet eine private Rentenversicherung die Möglichkeit der freien Verfügbarkeit. Das bedeutet, Ansprüche können im Gegensatz zur Rürup-Rente aus dem Bereich der 1. Schicht an eine beliebige Person vererbt oder übertragen werden.

Neben der Möglichkeit einer Beleihung während der Vertragslaufzeit, ist zum Ablauf sowohl die Wahl einer Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Rente möglich.

  • Aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
    Steht Ihnen ein größerer Kapitalbetrag, beispielsweise durch eine Erbschaft oder den Ablauf Ihrer Lebensversicherung zur Verfügung, so haben Sie neben der laufenden Beitragszahlung auch die Möglichkeit, eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag abzuschließen. Um einen größeren Geldbetrag zu steuerlich interessanten Rahmenbedingungen anzulegen, bietet die aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag eine sicherheitsorientierte Anlage.
  • Sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
    Bei dieser Form der Altersvorsorge zahlen Sie dem Versicherer einmalig einen Betrag. Dies kann zum Beispiel die Ablaufleistung Ihrer Lebensversicherung oder auch ein Geldbetrag aus einer Erbschaft sein. Der Versicherer zahlt Ihnen dann lebenslang eine Rente, die sofort fällig wird. Neben der eigenen Altersvorsorge können Sie auch für Ihre(n) Ehepartner(in) und Ihre Hinterbliebenen eine Absicherung treffen. Durch eine mitversicherte Witwen-/ Witwerrente, maximal bis zur Höhe Ihrer Rente, sichern Sie auch Ihrer Ehefrau/ Ihrem Ehemann eine lebenslange Versorgung.
  • Durch den Einschluss einer Rentengarantiezeit ist gewährleistet, dass auch bei frühzeitigem Tod des/der Versicherten nach Rentenbeginn der eingezahlte Betrag nicht verloren geht. Der Versicherer zahlt bei Tod in der Rentenbezugszeit das vereinbarte Vielfache der jährlichen Garantierente abzüglich bereits gezahlter Garantierenten. Die höchstmögliche Dauer der Rentengarantiezeit richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn.

Steht Ihnen ein größerer Kapitalbetrag, beispielsweise durch eine Erbschaft oder den Ablauf Ihrer Lebensversicherung zur Verfügung, so haben Sie neben der laufenden Beitragszahlung auch die Möglichkeit, eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag abzuschließen. Um einen größeren Geldbetrag zu steuerlich interessanten Rahmenbedingungen anzulegen, bietet die aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag eine sicherheitsorientierte Anlage.

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Welche steuerlichen Vorteile bietet die private Rentenversicherung?

Renten aus privaten Rentenversicherungen werden als "Sonstige Einkünfte" nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert.

Als Ertragsanteil wird der Teil der jährlichen Rente verstanden, der im Durchschnitt aus der laufenden Verzinsung des Kapitalwertes der Rente finanziert wird. Er wird in einem Prozentsatz der Rente angegeben und richtet sich nach dem Alter des Rentenberechtigten bei Rentenbeginn.

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) zum 01.01.2005 wurden niedrigere Ertragsanteile als bisher festgelegt. Diese gelten sowohl für Bestandsrenten als auch für künftig beginnende Renten. Der jeweils geltende Ertragsanteil wird für die Dauer des Rentenbezuges festgeschrieben. Bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren beträgt er demnach 18 Prozent der Rente. Dieser Betrag unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz, wobei die Pausch- und Freibeträge noch in Abzug zu bringen sind.

Auszug aus der Ertragsanteiltabelle

Rentenbeginn mit Alter

Ertragsanteil

60

22 Prozent

61

22 Prozent

62

21 Prozent

63

20 Prozent

64

19 Prozent

65

18 Prozent

Wählt man statt der lebenslangen Rente die Kapitalzahlung, unterliegt grundsätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der darauf entrichteten Beiträge der Einkommensteuer. Der Unterschiedbetrag ist jedoch nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Mindestlaufzeit der Versicherung von zwölf Jahren eingehalten wird und der Vertrag nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen zur Auszahlung kommt (12/60er-Regelung).

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Welchen Vorteil bietet die Privatrente gegenüber einer Kapitalanlage?

Bei einer Vermögensanlage, wie beispielsweise bei einem Auszahlungsplan mit vereinbarter Entnahme aus dem angelegten Kapital, besteht die Gefahr, dass Ihr Kapital im hohen Alter verbraucht ist und Ihnen keine ausreichenden Geldmittel mehr zur Verfügung stehen. Dieses Risiko wird durch die private Rente auf den Versicherer übertragen. Er verpflichtet sich, Ihnen die Rente ein Leben lang zu zahlen.

Bei der aufgeschobenen Rente gegen laufende Beitragszahlung können Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbaren, dass der Versicherer für Sie die Beiträge zu Ihrer privaten Rentenversicherung weiterzahlt. Die Beitragszahlung und damit auch die Rentenzahlung werden dadurch nicht gefährdet. Zusätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum Beginn der Altersrente mitversichert werden.

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Welche Vorteile bestehen im Vergleich zur Kapitallebensversicherung?

Bei der privaten Rentenversicherung entfällt die Gesundheitsprüfung; lediglich, wenn eine Witwen- bzw. Witwerversorgung oder eine Berufsunfähigkeitsabsicherung eingeschlossen sind, prüft der Versicherer die Gesundheitsverhältnisse.

 

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