Ab Januar 2023 stehen damit nun die Produktkonzepte KomfortDynamik, Perspektive und IndexSelect in der Unterstützungskasse APM e.V. mit ihrem vollen Gestaltungsspektrum zur Verfügung – und damit sowohl wie schon zuvor als Kapitalzusage mit Rentenoption als auch als Rentenzusage mit Kapitalwahlrecht (neu). Die KomfortDynamik wird wahlweise mit den Garantieniveaus 60, 80 und 90 Prozent der für die Altersvorsorge entrichteten Beiträge angeboten.
Erfreulicher Nebeneffekt: Aufgrund einer geringeren Bemessungsgrundlage ist bei einer (nun durchweg möglichen) Rentenzusage i.d.R. zudem der vom Trägerunternehmen zu leistende Beitrag zur Insolvenzsicherung deutlich geringer. Auch der Erhalt der Steuerfreiheit der Unterstützungskasse wird gewährleistet, da das tatsächliche und zulässige Kassenvermögen gleich hoch sind und sich damit keine Über- oder Unterdeckung ergibt.

Ergänzende steuerliche Hinweise
Für die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle ist das jeweilige Betriebsstättenfinanzamt der Trägerunternehmen zuständig. Dieses führt ggf. Betriebsprüfungen bei den Trägerunternehmen durch und würdigt dabei unter Berücksichtigung der bundesweit einheitlichen Regeln die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen als Betriebsausgabe.
Bei der Einrichtung fondsgebundener Unterstützungskassenzusagen ist also darauf zu achten, dass
- die fondsgebundene Rückdeckungsversicherung garantierte Mindestleistungen gewährt und
- die zugesagten Versorgungsleistungen der Unterstützungskasse den Leistungen der Rückdeckungsversicherung vollständig (kongruent) entsprechen und
- eine beitragsorientierte Leistungszusage vorliegt.
Natürlich sind weiterhin die schon bekannten weiteren Rahmenbedingungen der steuerlichen Anerkennung rückgedeckter Unterstützungskassenzusagen einzuhalten, wie etwa gleichbleibende oder steigende Zuwendungen.
Fazit
Mit der neuen Lösung für kapitalmarktorientierte Rückdeckungen bei Unterstützungskassenzusagen kann der bislang aufgestauten Nachfrage erfreulicherweise nun vollumfänglich entsprochen werden. Bereits jetzt wird deutlich: Arbeitgeber nutzen die erweiterten Rückdeckungsmöglichkeiten gerne und häufig.
Gerne geben Ihnen die Berater des IPV weitere Auskünfte.
Weitere Informationen zur Unterstützungskasse unseres Kooperationspartners der Allianz finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
