Wenn ein Arbeitnehmer krank bzw. arbeitsunfähig wird, zahlt der Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung das Gehalt oder den Lohn grundsätzlich für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit weiter. Nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber springt bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern, egal ob Pflichtmitglied oder freiwillig versichert, die Gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld. Bei den privaten Krankenversicherungen erhalten die Versicherten ein Krankentagegeld, sofern es im Krankenversicherungsvertrag vereinbart wurde.
Wie geht es danach weiter? Wann und wie lange erhalte ich von der Krankenversicherung Krankengeld? Was ist, wenn ich nach langer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig werde und mein Krankengeldanspruch trotzdem endet?
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