Back to top

Auch für die Betriebsrente von Mehrheitsgesellschaftern gilt Pfändungsschutz

Artikel aus dem IPV-Journal online 02-2017

 

Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) war bislang nicht höchstrichterlich geklärt, ob Pfändungsschutz für die Betriebsrenten wie bei einem Arbeitnehmer besteht. Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 16.11.2016 (AZ: VII ZB 52/15) zugunsten des Pfändungsschutzes für beherrschende GGF ausgesprochen. Zweck des Pfändungsschutzes – hier für Arbeitseinkommen – ist die Sicherstellung der Existenzgrundlage des dienstverpflichteten Schuldners unabhängig von seinem Status als Minder- oder Mehrheitsgesellschafter.

Ansprechpartner
dsc_3838_klein.jpg
BeratungWir beraten Sie zu Themen der Alters- und Gesundheitsvorsorge
Tel.
030 206732-0
Fax
030 206732-333
E-Mail
E-Mail senden
Alle IPV-Journal online ansehen