Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben das Gesetz zur Einführung der Grundrente verabschiedet, welches auch die Erhöhung der Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei „Geringverdienern“ nach § 100 EStG vorsieht. Der maximale Förderbetrag in der vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersvorsorge wird von derzeit 144,00 EUR auf 288,00 EUR p.a. verdoppelt. Der neue, erhöhte Förderbetrag gilt rückwirkend für das gesamte Jahr 2020 (ab dem 01.01.2020). „Geringverdiener“ ist gemäß § 100 EStG, wer monatlich nicht über 2.575,00 EUR brutto verdient.
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