Die beiden Inhaber waren stets sozialversicherungsfrei angestellt und hatten ihre Pensionszusage nie als Steuersparmodell betrachtet. Die Zusagen sollten zur auskömmlichen Finanzierung des Ruhestands dienen. Dafür hatte man mehrere, wenn auch nicht immer passende, Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die versicherten Leistungen decken die Pensionszusage nicht vollständig ab.
Das Festhalten an den erteilten Pensionszusagen kann der Kaufinteressent nachvollziehen. Im Gespräch ist eine mögliche Fortführung der Zusagen, wenn diese deckungsgleich ausfinanziert bzw. wirtschaftlich ausgelagert werden. Noch lieber wäre ihm aber die endgültige rechtliche Entpflichtung von der Zusage.
Solche Konstellationen erleben tausende Betriebsinhaber Jahr für Jahr in Deutschland, spätestens beim Generationswechsel ist eine Neuausrichtung oder gar Entkoppelung der Versorgung vom operativen Betrieb ein zentrales Thema. Wie das funktioniert wird im aktuellen IPV-Kompakt der GGF-Versorgung beschrieben, das in 4. Auflage erschienen ist.
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Auszug IPV-Kompakt GGF-Versorgung
PDF-Kompakt GGF-Versorgung Auszug aus der 4. Auflage (02/2021)
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