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Die Rente naht: Was tun mit der Pensionszusage?
Konzepte zur GGF-Versorgung im aktuellen IPV-Kompakt (4. Auflage)

Der Ingenieurbetrieb ist noch durch alle Krisen gut durchgekommen und steht auch in Zeiten von Corona ordentlich da. Die Kinder der beiden Gesellschafter haben sich entschlossen, andere Wege zu gehen, innerbetrieblich gibt es eventuell einen Nachfolger, aber das ist vage.

Über einen spezialisierten Unternehmensmakler wurde ein recht verbindlicher Kaufinteressent aufgetan. Nach einer intensiven Prüfung (due diligence) warnen dessen Berater vor den Risiken aus der Übernahme der Pensionszusage, die eine lebenslange Alters- und Hinterbliebenenrente vorsieht.

Die beiden Inhaber waren stets sozialversicherungsfrei angestellt und hatten ihre Pensionszusage nie als Steuersparmodell betrachtet. Die Zusagen sollten zur auskömmlichen Finanzierung des Ruhestands dienen. Dafür hatte man mehrere, wenn auch nicht immer passende, Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die versicherten Leistungen decken die Pensionszusage nicht vollständig ab.

Das Festhalten an den erteilten Pensionszusagen kann der Kaufinteressent nachvollziehen. Im Gespräch ist eine mögliche Fortführung der Zusagen, wenn diese deckungsgleich ausfinanziert bzw. wirtschaftlich ausgelagert werden. Noch lieber wäre ihm aber die endgültige rechtliche Entpflichtung von der Zusage.

Solche Konstellationen erleben tausende Betriebsinhaber Jahr für Jahr in Deutschland, spätestens beim Generationswechsel ist eine Neuausrichtung oder gar Entkoppelung der Versorgung vom operativen Betrieb ein zentrales Thema. Wie das funktioniert wird im aktuellen IPV-Kompakt der GGF-Versorgung beschrieben, das in 4. Auflage erschienen ist.

Eine Bestellung der Printversion ist unter bremers@ipv.de möglich.

IPV-Kompakt GGF-Versorgung 2021
Ansprechpartner
Ulrich Beeger
Ulrich BeegerRA und Leiter Mitgliederberatung
Tel.
030 206732-141
Fax
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