Mehr als 10 Jahre dauerte die Einführung einer neuen Definition von Pflegedürftigkeit, wobei diese nun sehr pflegenah ist. Bisher zählten nur die körperlichen Einschränkungen, künftig wird wichtiger sein, ob ein Mensch allein handeln kann oder Hilfe benötigt. Somit erfasst der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erstmalig in einer einheitlichen Systematik, wie sehr Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit bzw. in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Die neue Definition soll auch die jeweilige Lebenssituation widerspiegeln. Ein jüngerer Mensch der beispielsweise durch eine Behinderung oder Erkrankung im Rollstuhl sitzt, braucht eventuell weniger Unterstützung, sofern seine häusliche Umgebung barrierefrei ist. Ein Demenzkranker hingegen wird auf mehr Hilfe angewiesen sein, auch wenn er keine großen körperlichen Einschränkungen hat. Denn er muss vielleicht immer wieder durch Angehörige angehalten werden, zu essen, zu trinken oder andere lebensnotwendige Verrichtungen vorzunehmen. Dadurch entsteht bei den Pflegebedürftigen ein hoher Betreuungsbedarf, welcher bei dem bisherigen Begutachtungsverfahren keine Berücksichtigung fand.
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