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Die neue Pflege und die neue Begutachtung

Artikel aus dem IPV-Journal online 01-2017

Viele Menschen sind in ihrer letzten Lebensphase oder aufgrund von Erkrankungen und Behinderungen auf fremde Hilfe und häufig auch auf Pflegeleistungen angewiesen. Um diese Menschen zu unterstützen, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Seitdem wurden immer wieder Gesetzänderungen im Bereich der Pflege vorgenommen. Die weitreichendste Veränderung jedoch wurde jetzt mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 01.01. 2017* eingeführt, da hier durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes auch das Begutachtungsverfahren künftig nach völlig neuen Maßstäben erfolgt.

Mehr als 10 Jahre dauerte die Einführung einer neuen Definition von Pflegedürftigkeit, wobei diese nun sehr pflegenah ist. Bisher zählten nur die körperlichen Einschränkungen, künftig wird wichtiger sein, ob ein Mensch allein handeln kann oder Hilfe benötigt. Somit erfasst der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erstmalig in einer einheitlichen Systematik, wie sehr Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit bzw. in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Die neue Definition soll auch die jeweilige Lebenssituation widerspiegeln. Ein jüngerer Mensch der beispielsweise durch eine Behinderung oder Erkrankung im Rollstuhl sitzt, braucht eventuell weniger Unterstützung, sofern seine häusliche Umgebung barrierefrei ist. Ein Demenzkranker hingegen wird auf mehr Hilfe angewiesen sein, auch wenn er keine großen körperlichen Einschränkungen hat. Denn er muss vielleicht immer wieder durch Angehörige angehalten werden, zu essen, zu trinken oder andere lebensnotwendige Verrichtungen vorzunehmen. Dadurch entsteht bei den Pflegebedürftigen ein hoher Betreuungsbedarf, welcher bei dem bisherigen Begutachtungsverfahren keine Berücksichtigung fand.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie hier weiter, wie das neue Begutachtungsinstrument funktioniert, wie man sich darauf vorbereiten kann und wie sie privat für den Pflegefall vorsorgen können.

Ansprechpartner
Katrin Musche
Katrin MuscheBeratung Krankenversicherung
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