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Aktuelle Neuerungen für Heilmittel – wie Physiotherapie

Artikel aus dem Journal online 02-2020

Im Rahmen der neuen Heilmittel-Richtlinie ändern sich ab 1. Oktober 2020 für gesetzlich Versicherte, die beispielsweise Krankengymnastik, Massagen oder ein anderes Heilmittel benötigen, die Regeln.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Das System von Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt. Stattdessen gibt es nur noch eine Verordnung je Versorgungsfall mit einer sogenannten „orientierenden Behandlungsmenge“.
  • Wenn die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird, dürfen Ärzte ohne Begründung mehr Behandlungen verordnen, wenn diese medizinisch notwendig sind.
  • Der Beginn der Behandlung wird zeitlich entzerrt. Nun muss die Behandlung nicht mehr innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen werden. Die Patienten bzw. Physiotherapeuten haben nun grundsätzlich 28 Tage Zeit, es sei denn, der Arzt vermerkt auf der Verordnung, dass ein dringlicher Behandlungsbedarf vorliegt. In diesen Fällen muss die Behandlung wie bisher innerhalb von 14 Tagen beginnen.
  • In begründeten Fällen, wie z. B. Urlaub oder Krankheit, kann die Behandlung für länger als 14 Tage unterbrochen werden, ohne dass eine neue Verordnung ausgestellt werden muss.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann rufen Sie uns an unter 030 206732-148.

Heilmittel: Physiotherapie
Neuerungen in der Heilmittelverordnung - Physiotherapie
Ansprechpartner
Katrin Musche
Katrin MuscheBeratung Krankenversicherung
Tel.
030 206732-148
Fax
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Neuerungen Heilmittel - Journal online 02-2020

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