Back to top

Nutzen Sie den Wegfall des Solidaritätszuschlags für den Aufbau Ihrer Altersversorgung
Der exklusiv für IPV-Mitglieder entwickelte IPV-LoStSoli-Rechner ermittelt Ihren nettoneutralen Beitrag

Artikel aus dem Journal online 02-2020

Wir kennen ihn seit fast 3 Jahrzehnten und nun wird er für die meisten Steuerzahler abgeschafft – der Solidaritätszuschlag. Ursprünglich befristet für ein Jahr wurde er im Juli 1991 als Ergänzungsabgabe für die Mehrbelastungen durch den Golfkrieg und die Kosten der deutschen Einheit eingeführt. Einige Zeit später – genauer im Jahr 1995 – ist er zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit wieder aufgelegt worden. Zu Beginn betrug er 7,5 % der Einkommen- und Körperschaftsteuer und wurde ab 1998 auf 5,5 % reduziert.

Über eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages wurde lange politisch diskutiert und eine weitgehende Rückführung im Koalitionsvertrag vereinbart. Durch das im Dezember 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (SolZGRG) wird der Solidaritätszuschlag für gut 90 % der heutigen Zahler ab 2021 vollständig entfallen.

Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro fällt zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr an. Innerhalb der daran anschließenden Milderungszone (bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro) verringert sich für weitere 6,5 % der Zahler der zu zahlenden Zuschlag. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.

Die mögliche Einsparung durch den Wegfall bzw. die Minderung des Solidaritätszuschlages kann monatlich bis zu 78 Euro für Ledige und 156 Euro für Verheiratete betragen.

Einsparung zum Aufbau der Altersvorsorge verwenden

Statt die freiwerdenden Beträge für den Konsum zu verwenden, lohnt es sich sicherlich darüber nachzudenken, sie in die Absicherung der eigenen Zukunft zu stecken. Da der Aufbau der Altersvorsorge von staatlicher Seite teilweise gefördert wird, kann es sich doppelt lohnen.

Hierzu ein Rechenbeispiel: Ein 36-jähriger lediger Arbeitnehmer, der 3.400 Euro im Monat verdient, spart ab 2021 monatlich 27,83 Euro an Solidaritätszuschlag. Entscheidet er sich diesen Betrag nettolohnneutral in eine betriebliche Entgeltumwandlung (bAV) einzubringen, erhöht sich sein Vorsorgebeitrag durch Steuer- und Sozialversicherungseinsparung sowie den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss auf insgesamt 59,90 Euro.

ipv-lostsoli-rechner_2020.jpg
Bild vom IPV-LoStSoli-Rechner

Der Arbeitnehmer kann sich somit ab 2021 eine Altersversorgung mit monatlich knapp 60 Euro aufbauen, ohne dass sich sein Nettolohn gegenüber dem Vorjahr verändert. Mit 67 Jahren kann er dann auf etwa 100 Euro lebenslange monatliche Zusatzrente hoffen.

IPV-Mitglieder können sich Ihre Einsparung aus der Rückführung des Solidaritätszuschlags und die Höhe des nettoneutralen bAV-Beitrags selber berechnen. Hierzu stellt der IPV einen Rechner zur Verfügung, den sie sich beim IPV anfordern können, entweder per E-Mail an info@ipv.de oder telefonisch unter 030 206732-140.

Die Zusatzrente aus der Entgeltumwandlung unterliegt später der vollen Steuerpflicht. Für in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherte bleiben aktuell bis zu 159,25 Euro monatlich aus Betriebsrenten von den Beitragsabgaben verschont.

Die Rückführung des Solidaritätszuschlags bietet eine gute Möglichkeit eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen, ohne das bisherige Nettoeinkommen zu belasten.  Sprechen Sie Ihren Versorgungsberater oder die Berater des IPV darauf an. Übrigens: IPV-Mitglieder erhalten bei unseren Vertragsgesellschaften besondere Konditionen und somit in der Regel eine höhere Leistung im Versorgungsfall.

Solidaritätszuschlag sparen für das Alter
Vorsorgen fürs Alter mit dem Solidaritätsbeitrag
Ansprechpartner
Peter Lucke
Peter LuckeBeratung
Tel.
030 206732-144
Fax
030 206732-312
E-Mail
E-Mail senden

Wegfall des Solidaritätszuschlags nutzen - Journal online 02-2020

Nutzen Sie den Wegfall des Solidaritätsvorschlag - Journal 02-2020
Alle IPV-Journal online ansehen