Einsparung zum Aufbau der Altersvorsorge verwenden
Statt die freiwerdenden Beträge für den Konsum zu verwenden, lohnt es sich sicherlich darüber nachzudenken, sie in die Absicherung der eigenen Zukunft zu stecken. Da der Aufbau der Altersvorsorge von staatlicher Seite teilweise gefördert wird, kann es sich doppelt lohnen.
Hierzu ein Rechenbeispiel: Ein 36-jähriger lediger Arbeitnehmer, der 3.400 Euro im Monat verdient, spart ab 2021 monatlich 27,83 Euro an Solidaritätszuschlag. Entscheidet er sich diesen Betrag nettolohnneutral in eine betriebliche Entgeltumwandlung (bAV) einzubringen, erhöht sich sein Vorsorgebeitrag durch Steuer- und Sozialversicherungseinsparung sowie den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss auf insgesamt 59,90 Euro.
Der Arbeitnehmer kann sich somit ab 2021 eine Altersversorgung mit monatlich knapp 60 Euro aufbauen, ohne dass sich sein Nettolohn gegenüber dem Vorjahr verändert. Mit 67 Jahren kann er dann auf etwa 100 Euro lebenslange monatliche Zusatzrente hoffen.
IPV-Mitglieder können sich Ihre Einsparung aus der Rückführung des Solidaritätszuschlags und die Höhe des nettoneutralen bAV-Beitrags selber berechnen. Hierzu stellt der IPV einen Rechner zur Verfügung, den sie sich beim IPV anfordern können, entweder per E-Mail an info@ipv.de oder telefonisch unter 030 206732-140.
Die Zusatzrente aus der Entgeltumwandlung unterliegt später der vollen Steuerpflicht. Für in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherte bleiben aktuell bis zu 159,25 Euro monatlich aus Betriebsrenten von den Beitragsabgaben verschont.
Die Rückführung des Solidaritätszuschlags bietet eine gute Möglichkeit eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen, ohne das bisherige Nettoeinkommen zu belasten. Sprechen Sie Ihren Versorgungsberater oder die Berater des IPV darauf an. Übrigens: IPV-Mitglieder erhalten bei unseren Vertragsgesellschaften besondere Konditionen und somit in der Regel eine höhere Leistung im Versorgungsfall.
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